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Die KfW vergibt in einigen ERP-/KfW-Förderprogrammen Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als ''Beihilfen'' bezeichnet werden. Beihilfen sind innerhalb eines festgelegten rechtlichen Rahmens zulässig. Detaillierte Informationen zu dem Themenkomplex ''Beihilfe'' erhalten Sie in dem Allgemeinen Merkblatt Beihilfen.
Um die Finanzierung Ihrer Investition und die Kombination von Fördermitteln besser planen zu können, bietet die KfW Ihnen einen Subventionswertrechner an, mit Hilfe dessen Sie bereits vor Antragstellung die Höhe des Subventionswertes eines ERP-/KfW-Darlehens überschlägig berechnen können.
Der ausgewiesene Subventionswert ist für jede Preisklasse oder Bonitätskategorie innerhalb eines Förderprogramms identisch. Möchten Sie Fördermittel bei verschiedenen Fördermittelgebern zur Realisierung Ihrer Investition beantragen, können Sie nach Ermittlung des voraussichtlichen Subventionswertes eines ERP/KfW-Darlehens prüfen, ob die maximalen Beihilfeintensitäten für Ihr Vorhaben voraussichtlich eingehalten werden (siehe hierzu Stichwort "Kumulierung von Beihilfen") in dem Allgemeinen Merkblatt Beihilfen.
Bitte beachten Sie: Die Musterkalkulation stellt kein verbindliches Angebot der KfW dar.
KfW-Infocenter
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