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Stand 01/2009, Bestellnummer 142 711
Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die KfW Nachrangdarlehen für Gründer, Freiberufler und Mittelständler an. Die Produktfamilie besteht aus den beiden Bausteinen:
ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie wird gewährt.
In diesem Programm vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008 und (bei der Finanzierung von Material-, Waren- und Ersatzteillager) der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission ("De-minimis"-Verordnung der EU), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379 vom 28.12.2006. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).
Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen. Die Existenzgründung kann auch durch tätige Beteiligung an einem Unternehmen oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfolgen.
Mitfinanziert werden die folgenden Investitionen in Deutschland, die dem im Antrag beschriebenen Vorhaben dienen, betriebsnotwendig sind und dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen:
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätsbeihilfen) sowie der Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).
Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
Maximal 500.000 Euro insgesamt je Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte (ERP-)Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet.
Die Kombination einer Finanzierung aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des
Kapitalmarktes. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der
Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Die vom
1. bis zum 10. Jahr geltenden Nominal- und Effektivzinssätze gemäß
Preisangabenverordnung (PAngV) sind der Konditionenübersicht für
Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069
74 31-42 14 oder im Internet unter
www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden
kann.
Am Ende des 10. Jahres wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des
dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu
vereinbart.
1 % p. a. des jeweils valutierenden Kredites
100 %
Nach 7 tilgungsfreien Jahren in 31 gleich hohen, vierteljährlichen Raten und einer gegebenenfalls abweichenden Schlussrate. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten.
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Neben der persönlichen Haftung des Antragstellers die Mithaftung des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftgesetz (LPartG), soweit Vermögensverfügungen zu seinen Gunsten erfolgt sind, die nicht gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken entsprechen. Für den Fall etwaiger Ansprüche auf Zugewinnausgleich muss sich der Ehegatte oder Lebenspartner verpflichten, die Interessen des geförderten Vorhabens angemessen zu berücksichtigen.
Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für den ihm nach diesem Programm gewährten Refinanzierungskredit freigestellt.
Das Nachrangdarlehen haftet im Unternehmen unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. Der Endkreditnehmer wird den Kredit dem Unternehmen dazu in geeigneter Form zur Verfügung stellen.
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor,
sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Der Antrag ist vor
Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen
Wahl steht dem Endkreditnehmer frei.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als
Programmnummer ist 058 anzugeben.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW für jeden Antragsteller eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus). Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung der genannten Auskünfte mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen“ (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes (vergleiche Ziffer 1 und 2 der Richtlinie zu diesem ERP-Programm in Verbindung mit den "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln").
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.