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Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (058)

Stand 01/2009, Bestellnummer 142 711

Merkblatt - ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen (EKH) für Existenzgründer und gründungsnahe Existenzfestigungen

Produktfamilie Unternehmerkapital

Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die KfW Nachrangdarlehen für Gründer, Freiberufler und Mittelständler an. Die Produktfamilie besteht aus den beiden Bausteinen:

  • "ERP-Kapital für Gründung" für Existenzgründer (bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme),
  • "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen" für etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als 3 Jahren am Markt tätig sind.

ERP-Kapital für Gründung

ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie wird gewährt.

In diesem Programm vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008 und (bei der Finanzierung von Material-, Waren- und Ersatzteillager) der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission ("De-minimis"-Verordnung der EU), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379 vom 28.12.2006. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen. Die Existenzgründung kann auch durch tätige Beteiligung an einem Unternehmen oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfolgen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Der Antragsteller besitzt - insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10 % - hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist die Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters, die Satzungsänderungen ermöglicht.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
  • Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer 142 291).
  • Es handelt sich nicht um einen Sanierungsfall bzw. ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251).

Was wird mitfinanziert?

Mitfinanziert werden die folgenden Investitionen in Deutschland, die dem im Antrag beschriebenen Vorhaben dienen, betriebsnotwendig sind und dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
  • Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).

Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätsbeihilfen) sowie der Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.

Kreditbetrag:

Maximal 500.000 Euro insgesamt je Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte (ERP-)Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen möglich?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.

Wie sind die Konditionen?

Zinssatz:

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Die vom 1. bis zum 10. Jahr geltenden Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann.
Am Ende des 10. Jahres wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu vereinbart.

Garantieentgelt:

1 % p. a. des jeweils valutierenden Kredites

Auszahlung:

100 %

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach 7 tilgungsfreien Jahren in 31 gleich hohen, vierteljährlichen Raten und einer gegebenenfalls abweichenden Schlussrate. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten.

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Neben der persönlichen Haftung des Antragstellers die Mithaftung des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftgesetz (LPartG), soweit Vermögensverfügungen zu seinen Gunsten erfolgt sind, die nicht gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken entsprechen. Für den Fall etwaiger Ansprüche auf Zugewinnausgleich muss sich der Ehegatte oder Lebenspartner verpflichten, die Interessen des geförderten Vorhabens angemessen zu berücksichtigen.

Haftungsfreistellung

Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für den ihm nach diesem Programm gewährten Refinanzierungskredit freigestellt.

Das Nachrangdarlehen haftet im Unternehmen unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. Der Endkreditnehmer wird den Kredit dem Unternehmen dazu in geeigneter Form zur Verfügung stellen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist 058 anzugeben.

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Bei allen Anträgen:

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
  • Gründungskonzept bzw. Businessplan und Rentabilitätsvorschau für jeweils mindestens 2 Jahre. Inhaltliche Anforderungen der KfW an das Gründungskonzept/Businessplan und Checklisten können im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de in der Rubrik Gründerzentrum/Planungsphase abgerufen werden.
  • Fachliche Stellungnahme einer unabhängigen, kompetenten Institution (Formularnummer 147 001)
  • Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667)
  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (Formularnummer 140 944 oder Formularnummer 142 291; verbleibt bei der Hausbank).
  • "Risikoanlage A" (Formularnummer 141 665)
  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620; von der Hausbank unterschriebener unausgefüllter Vordruck zur Bestätigung, dass die Einwilligung des Antragstellers zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft vorliegt)
  • Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer 141 658)

Bei Übernahme tätiger Beteiligung und Vorhaben zur Festigung zusätzlich:

  • Jahresabschluss inklusive Jahresabschluss-Zahlen des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss) einschließlich Verbindlichkeitenspiegel bzw. Einnahmen-Überschussrechnung des zu fördernden Unternehmens inklusive Vorjahreszahlen (sofern diese vorliegen)
  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620; vollständig ausgefüllter Vordruck, sofern ein Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung eines vollständigen Geschäftsjahres bereits vorliegt
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern keine Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschussrechnungen vorliegen oder diese älter als 3 Monate sind

Bei der Finanzierung eines Material-, Waren- und Ersatzteillagers zusätzlich:

  • Anlage "De-minimis"-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene "De-minimis"-Beihilfen (Formularnummer 140 881)

Bei Franchise vorhaben zusätzlich:

  • Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchise vorhaben (Formularnummer 140 945); verbleibt bei der Hausbank

Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Einwilligungserklärung/Auskunfteien (gültig für Anträge ab 01.03.2009)

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW für jeden Antragsteller eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus). Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung der genannten Auskünfte mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen“ (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.

Grundsätzlicher Hinweis

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes (vergleiche Ziffer 1 und 2 der Richtlinie zu diesem ERP-Programm in Verbindung mit den "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln").

Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.

 


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