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Hinweise zum Coachingvertrag

Stand 12/2007, Bestellnummer 140 974

Merkblatt - Hinweise zum Coachingvertrag

1. Allgemeine Hinweise zum Coaching-Vertrag

Bei der Gestaltung des Coachingvertrages sind sowohl aus Sicht des Existenzgründers als auch aus Sicht des Coachs eine Reihe von Kriterien zu beachten, damit bereits vor Beginn des Coaching sichergestellt ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld auf folgende Punkte achten:

Exakte Aufgabenstellung

Formulieren Sie Aufgabenstellung (Coachinginhalt) sowie Zielsetzung des Coaching klar und ausführlich. Sollte sich während des Coaching herausstellen, dass eine Modifizierung der ursprünglichen Aufgabenstellung unumgänglich ist, so sollten Sie diese unter allen Umständen schriftlich fixieren.

Coachingzeitraum

Der Coachingzeitraum und die Anzahl der in diesem Zeitraum durch den Coach zu erbringenden Tagewerke stellen wesentliche Vertragsbestandteile dar, die im Vorfeld in Bezug auf die zu erbringende Coachingleistung, festzulegen sind.
Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Anfangs- und den Endtermin des Coaching sowie die Anzahl der Tagewerke vertraglich zu fixieren.

Honorar

Die Höhe des Entgeltes, also das Honorar, wird individuell zwischen Existenzgründer und Coach vereinbart. Klären Sie im Vorfeld die Höhe des Tageshonorars (Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) ab.
Darüber hinaus sollten Sie schriftlich vereinbaren, ob Fahrt- bzw. sonstige Nebenkosten anfallen und ob letztere gegebenenfalls bereits mit dem Tageshonorar abgegolten sind. Eine eindeutige, vorherige Regelung - auch bezüglich eventueller Nachweise und Prüfungsmöglichkeiten - ist in jedem Fall empfehlenswert.
Letztlich sollten Sie festlegen, in welcher Form die Zahlung des Honorars erfolgen soll (z. B. Einmalzahlung oder Abschlagszahlungen in gleich bleibenden Zeitabständen etc.).

Verschwiegenheitspflicht

Der Coach sollte zudem verpflichtet werden, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende des Coachingvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Sie haben die Möglichkeit, den Coach unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe vertraglich dazu zu verpflichten.

Kündigung

Vereinbart werden sollte, dass beide Vertragsparteien den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen können.

2. Hinweis zur Zuschusszahlung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland

Voraussetzungen für die Zuschusszahlung sind die Zusage der KfW zum Gründercoaching Deutschland, die Einhaltung aller Voraussetzungen gemäß KfW-Merkblatt "Gründercoaching Deutschland", sowie die Vorlage des Vertrages zwischen Unternehmer und Coach.

Vor Vertragsabschluss, empfiehlt es sich, zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Coachs einzuholen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Coaching ausschließlich von Beratern, die in der KfW-Beraterbörse (http://beraterboerse.kfw.de) für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind, durchgeführt und bei der KfW abgerechnet werden kann.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es Berater gibt, die sowohl für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind, als auch über eine Lizenz zur Nutzung der startothek (www.startothek.de) verfügen. Die startothek ist ein Online-Beratungsportal für Berater, welches insbesondere für die Gründungsberatung konzipiert worden ist (siehe auch "Merkblatt startothek"). Sie haben daher die Möglichkeit, die in der Beraterbörse ermittelten Gründercoaching-Berater im Hinblick auf eine mögliche startothek- Lizenzierung abzugleichen. Bitte beachten Sie, dass die im Absatz 2 genannte Freischaltung für den Vertragsabschluss prioritär ist.

Ob und gegebenenfalls welchen der oben genannten Coachs Sie beauftragen, ist allein Ihre Entscheidung. Für den Erfolg eines zustande gekommenen Coachingauftrages übernehmen die KfW bzw. die Regionalpartner keine Haftung.

Zwingende Voraussetzung für die Zuschusszahlung ist die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Punkte. Diese Aufzählung ersetzt nicht den Inhalt des oben genannten KfW-Merkblattes bzw. der Zusage.

1. Der Coachingzeitraum darf maximal 1 Jahr ab Datum der Zusage betragen.

2. Für die Vereinbarung des Honorars beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:

  • Das zuschussfähige Netto-Gesamthonorar (Bemessungsgrenze) für ein Coaching beträgt maximal 6.000 Euro.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro, wobei der Zuschuss für die alten Bundesländer maximal 50 % und für die neuen Bundesländer maximal 75 % pro TW beträgt. Der sich daraus ergebene Differenzbetrag ist in Abhängigkeit von der regionalen Zugehörigkeit (Sitz des Unternehmens) in Form eines Eigenanteiles durch Sie zu erbringen. Sollte das von Ihnen vereinbarte Tageshonorar über 800 Euro liegen, ist der daraus resultierende Differenzbetrag ebenfalls vollständig von Ihnen zu erbringen.
  • Sollte das von Ihnen vereinbarte Netto-Tageshonorar unter 800 Euro liegen, ist eine Erhöhung der Tagewerke bis zum förderfähigen Gesamthonorar möglich. Grundsätzlich ist sowohl das Tageshonorar, als auch die Anzahl der Tagewerke bis zur Bemessungsgrenze (Gesamthonorar in Höhe von 6.000 Euro) variabel.
  • Zur Erläuterung finden Sie auf der folgenden Seite 3 ein Rechenbeispiel, anhand dessen Sie eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Variante ermitteln können.
  • Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Zuschuss zum Beraterhonorar erst nach vollständiger Zahlung sowie dem Nachweis der Erbringung der Eigenmittel, geleistet werden kann.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie die gegebenenfalls anfallenden Fahrtkosten des Beraters vollständig von Ihnen zu tragen sind. Darüber hinausgehende Nebenkosten sind Verhandlungssache zwischen Existenzgründer und Coach.
    Zur Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer möchten wir auf die Regelungen im KfW-Merkblatt Gründercoaching Deutschland verweisen.

3. Coachingbericht

Inhalt und Ergebnis des Coaching sind durch den Coach in einem schriftlichen Bericht zu dokumentieren. Der jeweilige Abschlussbericht ist dem Existenzgründer auszuhändigen. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Bericht finden Sie unter "Hinweise zum Coachingbericht". Der Abschlussbericht ist beim Regionalpartner einzureichen.

4. Abtretungserklärung

Es besteht die Möglichkeit, den anteiligen Zuschuss zum Beraterhonorar an den Berater abzutreten, so dass nach Abschluss des Gründercoaching bei gleichzeitiger Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, der anteilige Zuschuss zum Beraterhonorar von der KfW direkt an den Berater gezahlt wird. Zur Vorlage an die KfW sollte die Abtretungserklärung schriftlich erfolgen.

Für Fragen steht Ihnen ihr Regionalpartner bzw. die Unternehmeragentur der KfW zur Verfügung.

KfW Bankengruppe
Unternehmeragentur
Charlottenstraße 33/33a, 10 117 Berlin

Telefon 0 30 2 02 64-59 00,
Telefax 0 30 2 02 64-58 97

E-Mail: unternehmeragentur@kfw.de

Dezember 2007


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