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Stand 04/2010, Bestellnummer neu 600 000 0364 (alt 149 131)
Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms begleitet die KfW auch sogenannte Projektfinanzierungen. Dabei handelt es sich um Finanzierungen von Projekten mit in der Regel eigens hierfür gegründeten (Einzweck-) Projektgesellschaften als Kreditnehmer. Dies umfasst auch Projekte im Rahmen von sogenannten "Private Public Partnerships (PPP-Projekte)".
Das Programm dient auch der Finanzierung von größeren Projekten zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK, für die eigens eine Projektgesellschaft gegründet wurde. Dies umfasst Vorhaben in Deutschland zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich ("EEG") vom 25.10.2008 (BGBl. 2008 Teil UI Nr. 49, S. 2074) erfüllen (im Folgenden "Erneuerbare-Energien-Projekte"). Die Bedingungen für die Finanzierung der Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind der Anlage zum Kreditantrag (Formularnummer 142 461 Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270) (neue Formularnummer 600 000 0202)) zu entnehmen.
Projektfinanzierungen können entweder als bankdurchgeleiteter Kredit oder als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien ("Konsortialfinanzierungen") mitfinanziert werden, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.
Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission "Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise", veröffentlicht im Amtsblatt der EU C16/1 vom 22.01.2009 und der "Bundesrahmenregelung Niedrigverzinsliche Darlehen".
Projektgesellschaften, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, können unabhängig von ihrem Gruppenumsatz und dem ihrer Gesellschafter Anträge stellen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251 (neue Formularnummer 600 000 0193)). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008. Sollten nach diesem Stichtag auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entstanden sein, ist es dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt.
Projekte können ab einem Gesamtfremdfinanzierungsvolumen von in der Regel 50 Millionen Euro mitfinanziert werden. Erneuerbare-Energien-Projekte können ab einem Gesamtfremdfinanzierungsvolumen von 10 Millionen Euro mitfinanziert werden.
Für bankdurchgeleitete Projektfinanzierungen beträgt der maximale Finanzierungsanteil der KfW 70 % der gesamten Fremdfinanzierung.
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit beträgt der maximale Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung 35 %.
Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt pro Projekt in der Regel 200 Millionen Euro.
Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist bei bankdurchgeleiteten Krediten eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis"-Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.
Eine Kombination von bankdurchgeleiteten haftungsfreigestellten Krediten und Direktkrediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig.
Bei Projektfinanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit betragen die möglichen Kreditlaufzeiten bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Ferner kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.
Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr.
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Gebühren, Besicherungsstruktur) von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.
Bei Projektfinanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit gelten folgende Konditionen:
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.
Bei bankdurchgeleiteten Krediten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Tilgungsparameter von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.
Bei bankdurchgeleiteten Krediten sind vom Kreditnehmer für Projektfinanzierungen bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.
Der nicht von der Haftung freigestellte Teil des Kredits darf nicht vorrangig oder durch zusätzliche Sicherheiten abgesichert werden.
Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit wird die von den Konsortialpartnern vereinbarte Besicherungsstruktur von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.
Für bankdurchgeleitete Projektfinanzierungen beträgt die mögliche Haftungsfreistellung 50 %. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen ist der Antrag bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit erfolgt die Antragstellung formlos direkt bei der KfW.
Als Programmnummer für alle Projektfinanzierungen ist die 085 anzugeben.
Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen mit Haftungsfreistellung und Projektfinanzierungen als Direktkredit sind folgende Unterlagen erforderlich:
Komplettes Unterlagenset, das die arrangierende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, insbesondere:
Ferner, soweit anwendbar:
1. per Stichtag 01.07.2008
a. im Sinne ihrer Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt,
b. sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat und
c. bei Projektfinanzierungen als Direktkredit, dass der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
2. zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Projektfinanzierungen als Direktkredit, dass der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen.
Die KfW behält sich vor, sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen und ergänzende Unterlagen anzufordern.
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem kumulierten Kreditbetrag größer 150 Millionen Euro im Rahmen des KfW-Sonderprogramms kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.
Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen mit Haftungsfreistellung sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit stellt die konsortialführende Bank der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt, erforderlich.
E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 24 24 28
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.