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Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (054, 055, 064)

Stand 12/2009, Bestellnummer 142 731

Merkblatt - Nachrangkapital zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Produktfamilie Unternehmerkapital

Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die KfW Nachrangdarlehen für Gründer, Freiberufler und Mittelständler an. Die Produktfamilie besteht aus den beiden Bausteinen:

  • "ERP-Kapital für Gründung" für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme,
  • "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI)" für etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als 3 Jahren am Markt tätig sind.

KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen

KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Damit unterstützt die KfW die Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung.
Für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) gibt es ein spezielles KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der Fremdkapitaltranche (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer 142 291).

Wer kann Anträge stellen?

Mittelständische in- und ausländische Unternehmen/freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen/freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Im Einzelnen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
  • Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:

    • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
    • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
    • alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.

      Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten.
  • Die Antragsteller sind seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) und verfügen über eine ausreichende Bonität (Einjahresausfallwahrscheinlichkeit dabei nicht schlechter als 2,5 %). Hierzu gehört, dass sie positive Zukunftsaussichten aufweisen und insgesamt kreditwürdig sind.

Bei Investitionen im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro) und freiberuflich Tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind:

  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • joint-ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Freistellungsvoraussetzung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251).

Eine Antragstellung im KMU-Fenster ist möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. In diesem vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008.  Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, z. B.:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer. Im Falle einer Förderung im KMU-Fenster müssen diese vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Im Falle einer Förderung im KMU-Fenster ist grundsätzlich Voraussetzung, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.

Die Angaben zum Beschäftigungseffekt unter Punkt 5 des Antragsformulars (Formularnummer 141 660) sind zwingend erforderlich; ohne diese Information ist eine Zusage nicht möglich.

Die Förderung von gewerblichen Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Darüber hinaus können Betriebsmittel in Höhe von 20 % der mit KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen geförderten Investitionen finanziert werden. Im KMU-Fenster sind auf Grund der Vorgaben des EU-Beihilferechts nur folgende 2 Maßnahmen als Betriebsmittel förderfähig:

  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Alle anderen Formen der Betriebsmittelförderung erfolgen außerhalb des KMU-Fensters.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Keditbetrag:

maximal 4 Millionen Euro pro Vorhaben

Bei Auslandsinvestitionen sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall von joint-ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem prozentualen deutschen Anteil gewichtete Wert der Gesamtinvestition maßgeblich. Ausnahme: Bei Investitionen in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-joint-venture-Partnern förderfähig.

Wie werden die Mittel bereitgestellt?

Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen aus der Programmvariante Ergänzungsfinanzierung KfW-Unternehmerkredit zu Kapital für Arbeit und Investitionen - KfAI ("Fremdkapitaltranche") und einem Nachrangdarlehen ("Nachrangtranche") besteht: Fremdkapital- und Nachrangtranche sind obligatorisch gleich groß.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen möglich?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen mit anderen Förderprogrammen der KfW ist zulässig. Nicht zulässig ist jedoch die Kombination mit dem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit.
Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen.

Welche Kreditlaufzeit ist möglich?

10 Jahre bei beiden Tranchen.

Wie sind die Konditionen?

Zinssatz der Ergänzungsfinanzierung Unternehmerkredit zu KfAI (Fremdkapitaltranche):

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen. Die Fremdkapitaltranche wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW für Fremdkapitaltranchen vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Endkreditnehmer zu entnehmen.

Zinssatz der Nachrangtranche:

  • Die Nachrangtranche wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Endkreditnehmers. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen 4 Bonitätsklassen für Nachrangtranchen, wobei innerhalb der Bonitätsklasse 4 Zusagen nur bis zu einer Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 2,5 % möglich sind.

Beide Zinssätze sind fest für die gesamte Laufzeit.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je Preisklasse für die Ergänzungsfinanzierung Unternehmerkredit zu KfAI (Fremdkapitaltranche) sowie die Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß PAngV) der Bonitätsklassen für die Nachrangtranche sind der Konditionenübersicht für Endkreditnehmer zu entnehmen. 

Die Konditionenübersicht für Endkreditnehmer kann unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden.

  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

Wie erfolgt die Tilgung?

Bei der Fremdkapitaltranche sind bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre jeweils in gleich hohen, vierteljährlichen Raten.

Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 12 gleich hohen, vierteljährlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung der beiden Tranchen ist ausgeschlossen.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern. Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche mit Kontoguthaben (Tagesgeld, Festgeld, Termingeld) ist nicht zulässig.
Vom Unternehmen sind für die Nachrangtranche keine Sicherheiten zu stellen.

Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden. Diese Absicherung ist hälftig auf beide Tranchen zu verteilen.

Haftungsfreistellung

Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für die Nachrangtranche freigestellt.
Die Bank tritt mit ihren Forderungen aus der Nachrangtranche im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber zurück.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite ganz oder teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer sind bei Investitionen für die Fremdkapitaltranche im KMU-Fenster 064 und außerhalb des KMU-Fensters 054 anzugeben. Für die Nachrangtranche ist die Programmnummer 055 anzugeben.

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

  • Angabe der Einjahresausfallwahrscheinlichkeit im Antragsvordruck
  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
  • Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer 141 658)

Bei Beantragung im KMU-Fenster ist zusätzlich erforderlich:

  • Selbsterklärung des Antragstellers zur Einhaltung der KMU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 142 291, für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 140 944). Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank.

Für Anträge bis 500.000 Euro (Unterlagenpaket 1):

  • Jahresabschluss inklusive Jahresabschluss-Zahlen (JA-Zahlen) des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss),
  • aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung - BWA, (sofern vorliegender Jahresabschluss älter als 6 Monate ist)
  • Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667)
  • "Risikoanlage A" (Formularnummer 141 665): Bei Antragstellung durch eine natürliche Person (Freiberufler) oder ein Einzelunternehmen sowie für persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften.
  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620).

Für Anträge über 500.000 Euro (Unterlagenpaket 2):

Unterlagenpaket 1 sowie zusätzlich:

  • Aktuelle BWA (sofern vorliegender Jahresabschluss älter als 3 Monate ist )
  • Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit für die nächsten 3 Jahre
  • Organigramm (bei Gruppen)

Für Sprunginvestitionen über 500.000 Euro (Unterlagenpaket 3):

Unterlagenpaket 2 sowie zusätzlich:

  • Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten 3 Jahre
  • bei Unternehmensübernahmen: Daten bzw. Jahresabschluss des Zielobjekts

Eine Sprunginvestition liegt vor, wenn sich die Investitionssumme auf mehr als 50 % der aktuellen Bilanzsumme beläuft.

Sofern beim Antragsteller eine "Betriebsaufspaltung" vorliegt, benötigen wir die konsolidierten Zahlen von Besitz- und Betriebsgesellschaft .
Sofern der Antragsteller einem Konzern angehört, ist neben dem Jahresabschluss des Antragstellers auch ein konsolidierter Jahresabschluss der Unternehmensgruppe einzureichen.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Einwilligungserklärung/Auskunfteien

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus), wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies betrifft im Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen alle Anträge von:

  • Freiberuflern
  • Kleingewerbetreibenden
  • Gesellschaften einer GbR.

Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen" (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.

Investitionsort außerhalb der EU:

Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU haben die Bank oder der Endkreditnehmer im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards zu bestätigen.

Grundsätzlicher Hinweis

Im KMU-Fenster sind die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.


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