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Unternehmen in Schwierigkeiten

Stand 01/2009, Bestellnummer 142 251

Merkblatt - Unternehmen in Schwierigkeiten

Erläuterungen zur Identifizierung von "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU C 244/2 vom 01.10. 2004) beziehungsweise der Verordnung Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, Amtsblatt der EU L 214/3 vom 09.08.2008)

Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

Ein Unternehmen befindet sich im Sinne der Leitlinien dann in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste einzudämmen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift. Das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten kann anhand der folgenden Kriterien geprüft werden:

Formale Definition

Gemäß dem Wortlaut der Leitlinien befindet sich ein Unternehmen unabhängig von der Größe insbesondere in folgenden Fällen in Schwierigkeiten, wenn

a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist oder

b) bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist oder

c) unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Zur Beurteilung des Vorliegens der oben genannten Kriterien dürften in der Regel die letzten 2 Jahresabschlüsse des Unternehmens ausreichend sein.

Im Rahmen einer Förderung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung liegt nur dann ein Unternehmen in Schwierigkeiten vor, wenn die oben genannte formale Definition erfüllt ist. Die materielle Definition (siehe unter 2.) findet hier keine Anwendung.

Materielle Definition

Im Sinne der Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten kann es sich auch dann, wenn das Unternehmen nicht die formale Definition unter 1. erfüllt, um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, wenn die folgenden Symptome vorliegen:

  • Steigende Verluste
  • Sinkende Umsätze
  • Wachsende Lagerbestände
  • Überkapazitäten
  • verminderter Cash-flow
  • zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung
  • Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes

Die Beurteilung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der letzten Jahresabschlüsse und anderer aussagefähiger Unternehmensdaten vorzunehmen.

Neue Unternehmen

Neue Unternehmen mit einem Unternehmensalter bis zu 3 Jahren sind grundsätzlich nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten zu qualifizieren. Dies gilt auch dann, wenn ihre anfängliche Finanzsituation angespannt ist, da es sich um typische Startschwierigkeiten handelt.

Ausnahmsweise ist ein neues Unternehmen dann als Unternehmen in Schwierigkeiten einzustufen, wenn bei diesem bereits die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz heraus

Ein Unternehmen, das von einem Investor aus der Insolvenz heraus erworben wird, ist grundsätzlich kein Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Betriebsstätte oder Teile hiervon werden zum Marktpreis erworben. Der Kauf zum Marktpreis soll sicherstellen, dass keine Beihilfen vom alten auf das neue Unternehmen übertragen werden und der neue Investor somit eine marktmäßige Kaufentscheidung trifft.
  • Der Investor muss einen angemessenen Eigenbeitrag erbringen, der dokumentiert, dass er von den Zukunftssaussichten des übernommenen Unternehmens überzeugt ist.
  • Eine Kofinanzierung der Übernahme des Unternehmens durch eine private Bank zu Marktkonditionen dokumentiert ebenfalls, dass der Erwerbsvorgang zu Marktkonditionen erfolgt.

 


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