Direkt zum Hauptmenü, zum Inhalt.
Stand 02/2009, Bestellnummer 145 011
Die KfW sichert Beteiligungen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) anteilig ab, um die Ausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen in den alten und neuen Ländern mit Haftkapital zu verbessern.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
insbesondere innovative Unternehmen, deren Jahresumsatz
(einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. Euro nicht
übersteigt.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des
Beteiligungsnehmers und die Umsätze der mit ihm verbundenen
Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können
herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:
Anträge können von KBG (Beteiligungsgeber) gestellt werden, die
sich an Unternehmen beteiligen.
Die KBG soll das Unternehmen in allen wirtschaftlichen und
finanziellen Belangen beraten und unterstützen. Sie sollte aufgrund
ihrer kapitalmäßigen und personellen Ausstattung in der Lage sein,
die mitfinanzierten Vorhaben zu betreuen und die Durchführung des
Vorhabens zu überwachen.
KBG müssen insbesondere:
Jede Beteiligungsform bzw. beteiligungsähnliche Finanzierungsform (z. B. Darlehen mit Rangrücktritt) ist zulässig. Die Teilnahme am Verlust im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf nicht ausgeschlossen werden. Das Beteiligungsentgelt kann frei vereinbart werden. Es muss eine gewinnabhängige Komponente enthalten.
Neue Länder und Berlin (Ost):
Die Beteiligung kann zur Finanzierung aller Maßnahmen verwendet werden, die der Beteiligungsnehmer in seiner Betriebsstätte in den neuen Ländern durchführt. Die Beteiligung kann auch zur Finanzierung von Managementhilfen und Kooperationen eingesetzt werden.
Alte Länder und Berlin (West):
Die Beteiligung kann der Finanzierung folgender Maßnahmen
dienen:
Neue Länder und Berlin (Ost):
Die Risikoübernahme beträgt 50 %.
Alte Länder und Berlin (West):
Die Risikoübernahme beträgt 40 %.
Die Garantie aus dem KfW-Risikokapitalprogramm kann nicht mit
anderen Risikoabsicherungsinstrumenten (z. B. öffentlichen
Bürgschaften, Haftungsfreistellungen etc.) kombiniert werden.
Höchstbetrag der Beteiligung: i. d. R. 5 Mio. Euro pro Beteiligungsnehmer. Die maximale Absicherung beträgt damit 2,5 Mio. Euro in den neuen Ländern und Berlin (Ost) und 2 Mio. Euro in den alten Ländern und Berlin (West).
Der Beteiligungsgeber darf sich für die aus dem KfW-Risikokapitalprogramm abgesicherte Beteiligung keine Sicherheiten stellen lassen.
Die Anträge sind auf dem Formular KfW 141 660 zusammen mit den
unten genannten zusätzlichen Angaben direkt bei der KfW zu stellen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch
nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits
bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
Als Programmnummer ist 118
anzugeben. Folgende Angaben bzw. Unterlagen zum Beteiligungsnehmer
werden benötigt:
Darüber hinaus muss die KBG bei der ersten Antragstellung ein Zulassungsverfahren bei der KfW durchlaufen und hierbei ihre eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dazu gehört neben der Offenlegung der Kapital- und Bilanzverhältnisse die Vorlage geeigneter Unterlagen, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der KBG erkennen lassen.