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Risikokapitalprogramm (118)

Stand 02/2009, Bestellnummer 145 011

Merkblatt - Garantieprogramm zur Absicherung von Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen

Die KfW sichert Beteiligungen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) anteilig ab, um die Ausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen in den alten und neuen Ländern mit Haftkapital zu verbessern.

Welche Unternehmen können Beteiligungskapital erhalten (Beteiligungsnehmer)?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere innovative Unternehmen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. Euro nicht übersteigt.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Beteiligungsnehmers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:

  • Unternehmen, an denen der Beteiligungsnehmer direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
  • Unternehmen, die am Beteiligungsnehmer direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie
  • alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.
    Sofern im Gesellschafterkreis des Beteiligungsnehmers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wer kann als Beteiligungsgeber auftreten?

Anträge können von KBG (Beteiligungsgeber) gestellt werden, die sich an Unternehmen beteiligen.
Die KBG soll das Unternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen beraten und unterstützen. Sie sollte aufgrund ihrer kapitalmäßigen und personellen Ausstattung in der Lage sein, die mitfinanzierten Vorhaben zu betreuen und die Durchführung des Vorhabens zu überwachen.
KBG müssen insbesondere:

  • über ein ausreichendes Gesellschaftskapital verfügen,
  • einen einwandfreien und kompetenten Gesellschafterkreis besitzen,
  • regelmäßig langjährige Erfahrung mit Unternehmensfinanzierungen haben und grundsätzlich bereit sein, ein Unternehmen, das die Voraussetzungen dieses Programms erfüllt, als Beteiligungsnehmer zu akzeptieren.

Welche Form der Beteiligung ist möglich?

Jede Beteiligungsform bzw. beteiligungsähnliche Finanzierungsform (z. B. Darlehen mit Rangrücktritt) ist zulässig. Die Teilnahme am Verlust im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf nicht ausgeschlossen werden. Das Beteiligungsentgelt kann frei vereinbart werden. Es muss eine gewinnabhängige Komponente enthalten.

Wofür wird das abzusichernde Beteiligungskapital bereitgestellt?

Neue Länder und Berlin (Ost):

Die Beteiligung kann zur Finanzierung aller Maßnahmen verwendet werden, die der Beteiligungsnehmer in seiner Betriebsstätte in den neuen Ländern durchführt. Die Beteiligung kann auch zur Finanzierung von Managementhilfen und Kooperationen eingesetzt werden.

Alte Länder und Berlin (West):

Die Beteiligung kann der Finanzierung folgender Maßnahmen dienen:

  • Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Nachfolgeregelungen/Brückenfinanzierung bis zur Börseneinführung.

Wie hoch ist die mögliche Risikoübernahme?

Neue Länder und Berlin (Ost):

Die Risikoübernahme beträgt 50 %.

Alte Länder und Berlin (West):

Die Risikoübernahme beträgt 40 %.
Die Garantie aus dem KfW-Risikokapitalprogramm kann nicht mit anderen Risikoabsicherungsinstrumenten (z. B. öffentlichen Bürgschaften, Haftungsfreistellungen etc.) kombiniert werden.

Bis zu welchem Höchstbetrag kann eine Beteiligung abgesichert werden?

Höchstbetrag der Beteiligung: i. d. R. 5 Mio. Euro pro Beteiligungsnehmer. Die maximale Absicherung beträgt damit 2,5 Mio. Euro in den neuen Ländern und Berlin (Ost) und 2 Mio. Euro in den alten Ländern und Berlin (West).

Wie sind die Konditionen der Risikoübernahme?

  • Laufzeit: Die Laufzeit der Risikoübernahme ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.
  • Provision für die Risikoübernahme: Die Höhe der halbjährlich im voraus zu zahlenden Provision ist abhängig von der Umsatzgrößenklasse und dem mit der Beteiligung eingegangenen Risiko. Sie bewegt sich in der Größenordnung zwischen 0,45 % p. a. und 2,2 % p. a. Die Provision wird auf den Beteiligungsbetrag gerechnet.

Welche Sicherheiten sind vom Beteiligungsnehmer zu stellen?

Der Beteiligungsgeber darf sich für die aus dem KfW-Risikokapitalprogramm abgesicherte Beteiligung keine Sicherheiten stellen lassen.

Wie beantragen die Beteiligungsgeber die Risikoabsicherung?

Die Anträge sind auf dem Formular KfW 141 660 zusammen mit den unten genannten zusätzlichen Angaben direkt bei der KfW zu stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.

Als Programmnummer ist 118 anzugeben. Folgende Angaben bzw. Unterlagen zum Beteiligungsnehmer werden benötigt:

  • Rechtsform, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse, Art der Geschäftstätigkeit sowie Produktionsprogramm, Beschäftigte, Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre, Datum der Unternehmensgründung (Eintragung ins Handelsregister oder Gewerbeanmeldung),
  • Detaillierte Beschreibung des mit der Beteiligung finanzierten Vorhabens (einschließlich Finanzierungsplan),
  • Angaben zum vorhandenen technischen und kaufmännischen Management,
  • Ausführungen über die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele und Auswirkungen auf Produktion und Absatz. Mit dem Antragsformular sind zudem folgende Anlagen einzureichen:
  • Anlage "Besitz- und Beteiligungsverhältnisse" (Formular-Nr. 141 667) (gegebenenfalls formlos)
  • Statistisches Beiblatt "Innovation und Beteiligung" (Formular-Nr. 141 659)

Darüber hinaus muss die KBG bei der ersten Antragstellung ein Zulassungsverfahren bei der KfW durchlaufen und hierbei ihre eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dazu gehört neben der Offenlegung der Kapital- und Bilanzverhältnisse die Vorlage geeigneter Unterlagen, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der KBG erkennen lassen.


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