KfW Mittelstandsbank

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KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Stand 01/2009, Bestellnummer 142 171

Merkblatt - Investitionskredite für Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland

Der KfW-Unternehmerkredit dient kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und größeren Mittelständlern zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zu einem günstigen Zinssatz.
Für kleine und mittlere Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer 142 291) gibt es ein spezielles KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.

Wer kann Anträge stellen?

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und für die diese Existenz die Haupterwerbsgrundlage darstellt.
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten.
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
    Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten
    1. Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
    2. Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
    3. alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.

Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro) und freiberufllich Tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind:

  • Tochtergesellschaften der o. g. deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland,
  • sowie joint-ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251).

Eine Antragstellung im KMU-Fenster ist möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. In diesem vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen
und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden.

Im KMU-Fenster sind auf Grund der Vorgaben des EU-Beihilferechts folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.

Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt.

Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) können Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell nicht mitfinanziert werden.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel.

Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte.

Bei Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall von joint-ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des Gesamtvorhabens maßgeblich. Ausnahme: Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU- joint-venture -Partnern förderfähig.

Kreditbetrag:

Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Unternehmerkredit mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.

Eine Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich.

Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auf Wunsch ist in diesen Fällen auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.

Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Bei Investitionen im Ausland ist eine Festschreibung des Zinssatzes bis zu 10 Jahre möglich. Eine Gewährung von endfälligen Darlehen ist nicht möglich.

Wie sind die Konditionen?

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden.
  • Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen.
  • Auszahlung: 96 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.

Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase zulässig.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden.

Haftungsfreistellung

Bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt tätig sind, ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich. Ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind Existenzgründungsvorhaben (inklusive Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen) und Vorhaben junger Unternehmen/freiberuflich Tätiger, die weniger als 2 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.

Bei endfälligen Darlehen und für Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung gewährt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.
Bei der Finanzierung von Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) kann zwischen der Hausbank und dem Leasinggeber ein Kredit- oder Forderungskaufvertrag abgeschlossen werden.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist im KMU-Fenster 047 und außerhalb des KMU-Fensters 037 anzugeben.

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
  • Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer 141 658)

Bei Beantragung im KMU-Fenster ist zusätzlich erforderlich:

  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 142 291, für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 140 944). Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank.

Beantragung von Haftungsfreistellung

Bei Beantragung von Haftungsfreistellung sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:

Für Anträge bis 500.000 Euro (Unterlagenpaket 1):

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660) inklusive der genauen Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit (gegebenenfalls entsprechende Anlage zum Antrag)
  • Jahresabschluss inklusive Jahresabschluss-Zahlen des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss); einschließlich Verbindlichkeitenspiegel/Einnahmen-Überschussrechnung des zu fördernden Unternehmens inklusive Vorjahreszahlen
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung - BWA (sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschussrechnung älter als 6 Monate ist)
  • Anlage "Besitz- und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667)
  • Bei Antragstellung durch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler: Vermögensstatus ("Risikoanlage A"/Formularnummer 141 665)
  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620)
  • Konzern- oder Gruppenschema (bei Unternehmensgruppen)

Sofern in Einzelfällen auf Grund von bereits gewährten Vorkrediten mit KfW-Risikoübernahme ein für die KfW risikorelevantes Kreditgeschäft vorliegt, ist das Unterlagenpaket 2 einzureichen. In diesen Fällen wird die KfW die erforderlichen Unterlagen nachfordern.

Für Anträge über 500.000 Euro bis 4 Millionen Euro (Unterlagenpaket 2):

Unterlagenpaket 1 sowie zusätzlich:

  • Aktuelle BWA (sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschussrechnung älter als 3 Monate ist)
  • Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit für die nächsten 3 Jahre.

Für Anträge über 4 Millionen Euro und über 500.000 Euro bei großen Sprunginvestitionen (Unterlagenpaket 3):

Unterlagenpaket 2 sowie zusätzlich:

  • Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten 3 Jahre

Eine große Sprunginvestition liegt vor, wenn sich die Investitionssumme auf mehr als 50 % der aktuellen Bilanzsumme beläuft.

Einwilligungserklärung/Auskunfteien (gültig für Anträge ab 01.03.2009)

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus), wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies betrifft ausschließlich Anträge im KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung von:

  • Freiberuflern
  • Kleingewerbetreibenden
  • Natürlichen Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten
  • Gesellschaftern einer GbR.

Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen" (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.

Immobilienfinanzierung

Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass das mietende Unternehmen die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich.
Bei der Finanzierung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist die Bestätigung der Hausbank, dass der Leasingnehmer die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich.

Gesamtkreditvolumen über 50 Millionen Euro

Bei Anträgen, die zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Millionen Euro führen, sind die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Investitionsort außerhalb der EU

Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU haben die Bank oder der Endkreditnehmer im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards zu bestätigen.

Grundsätzlicher Hinweis

Im KMU-Fenster sind die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

 


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