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KfW-StartGeld (061)

Merkblatt - KfW-StartGeld

Logo der Europäischen Union (EU)

Stand 11/2008, Bestellnummer 147 931

Investitionskredite für Existenzgründer, kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige

Mit dem KfW-StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.

Das KfW-StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.

In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission ("De-minimis"-Verordnung der EU), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379 vom 28.12.2006. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" (Formularnummer 140 611).

Wer kann Anträge stellen?

  • Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen mit Hauptwohnsitz im Inland (deutsche Staatsbürger, Personen aus Mitgliedstaaten der EU und der European Free Trade Association  (EFTA) sowie Personen aus übrigen Staaten, sofern eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, die auf Grundlage von § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), (selbstständige Tätigkeit) ausgestellt wurde). Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit (mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis) verfügen.
  • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (unter anderem weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) oder - im Falle einer GmbH-Gründung - die für eine Satzungsänderung notwendige Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters ist grundsätzlich nicht zulässig.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen (siehe dazu Merkblatt der KfW, Formularnummer 142 251).

Was wird mitfinanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Mitfinanziert werden zum Beispiel:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro.

Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen. Bedingung hierfür ist, dass Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbstständigkeit im Rahmen einer privat-autonomen Schuldenbereinigung oder im Wege des gesetzlichen Restschuldbefreiungsverfahrens erledigt sein müssen, und dass die gegebenenfalls von der KfW gewährten Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).

Ausgeschlossen sind die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 50.000 Euro (Investitionen/Betriebsmittel). Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

Kreditbetrag:

maximal 50.000 Euro

Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

KfW-StartGeld darf zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 50.000 Euro (Betriebsmittel maximal insgesamt 20.000 Euro) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches mit Bewilligung des Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Betriebsmittel eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist. Bereits gewährte Darlehen aus den Programmen StartGeld, Mikro-Darlehen oder der Variante "Mikro 10" werden auf den Betrag von maximal 50.000 Euro angerechnet.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Eine Kombination des im Programm KfW-StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Maximale Kreditlaufzeit

  • bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre (10/2)
  • bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr (5/1)

Wie sind die Konditionen?

Das KfW-StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.

Die Zinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.

Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) sind der Konditionenübersicht für unsere Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann.

Auszahlung:

100 %

Bereitstellungsprovision:

0,25 % pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (vierteljährliche Zahlung).

Wie erfolgt die Auszahlung?

Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 9 Monate.

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Falls Sicherheiten zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart werden, sind sie im Antragsvordruck nicht aufzuführen. Sofern die Antragstellung durch ein Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform (zum Beispiel GmbH, GmbH & Co. KG) erfolgt, hat die Hausbank eine Mithaftung der Anteilseigner des Unternehmens entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu vereinbaren (quotale Mithaft).

Haftungsfreistellung

Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Bei einer personenbezogenen Förderung durch die KfW ist ausgeschlossen, dass die Hausbank das Darlehen an das Unternehmen herauslegt.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist 061 anzugeben.

Schriftliche Kooperationsvereinbarungen

Um eine sinnvolle Verzahnung von Finanzierung und Beratung zu unterstützen, sind bei schriftlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kreditinstituten und Gründungsberatern Verfahrensvereinfachungen in Bezug auf Auszahlung und Prüfung der Mittelverwendung möglich. Sofern das Kreditinstitut im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit einem Gründungsberater diese Verfahrensvereinfachungen in Anspruch nehmen möchte, ist in der Stellungnahme in Ziffer 10 des Antragsformulars folgende Bestätigung abzugeben: "Die Darlehensvergabe erfolgt im Rahmen eines schriftlichen Kooperationsvertrags mit einem Gründungsberater."

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit darlegt sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten des Vorhabens begründet.

Folgende Unterlagen sind bei der KfW einzureichen:

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660),
  • "Risikoanlage A" (Formularnummer 141 665) einschließlich Angaben zu Ziffer (römisch) 7,
  • "Risikoanlage C" (bei Neukunden gegebenenfalls Allgemeine Bankauskunft, falls Teil (römisch) 3 der Risikoanlage C nicht ausfüllbar) (Formularnummer 141 681). "Risikoanlage C" ist von der Hausbank auszufüllen,
  • Gründungskonzept/Businessplan, Liquiditätsplan und Rentabilitätsvorschau jeweils für mindestens 2 Jahre. Inhaltliche Anforderungen der KfW an das Gründungskonzept/Businessplan und Checklisten können im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de in der Rubrik Gründerzentrum/Planungsphase abgerufen werden,
  • Tabellarischer Lebenslauf inklusive beruflichem Werdegang,
  • Anlage "De-minimis Erklärung des Antragstellers" über bereits erhaltene "De-minimis"-Beihilfen (Formularnummer 140 881),
  • Bei unternehmensbezogener Antragstellung mit mehr als einem Gesellschafter: Anlage "Besitz- und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667),
  • Bei unternehmensbezogener Antragstellung sind "Risikoanlage A" und "Risikoanlage C" auszufüllen:
    a) bei Personengesellschaften: für jeden Gesellschafter (KG: nur Komplementäre),
    b) bei Kapitalgesellschaften: für die geschäftsführenden Gesellschafter.

Folgende Unterlagen verbleiben bei der Hausbank:

  • Bei Franchise vorhaben: Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchise vorhaben (vom Antragsteller ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung, Formularnummer 140 945) verbleibt bei der Hausbank.
  • Einwilligungserklärungen (Auskunfteianfragen, Auskünfte und Stellungnahme der Bank, Formularnummer 140 991).

Zusätzlich bei der KfW einzureichende Unterlagen bei Festigungsmaßnahmen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen:

  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620) (nur wenn bereits ein erster Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines vollständigen Geschäftsjahres vorliegt),
  • Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre,
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) (sofern vorliegende Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung älter als 6 Monate sind).

Bei der zweiten Antragstellung ist die Bestätigung der Hausbank, dass das Investitionsvorhaben, welches mit Bewilligung des Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Betriebsmittel eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist, erforderlich.

Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Einwilligungserklärung/Auskunfteien:

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW für jeden Antragsteller sowie bei unternehmensbezogener Antragstellung auch vom geschäftsführenden bzw. persönlich haftenden Gesellschafter (KG, GmbH, GmbH & Co. KG) bzw. von allen Gesellschaftern (GbR, OHG) eine SCHUFA-Auskunft sowie eine Auskunft von der In-FoScore Consumer Data GmbH einholen. Mit beiden Auskunfteien tauscht die KfW Daten aus.
Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung der genannten Auskünfte mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen" (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.

Grundsätzlicher Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf KfW-StartGeld-Darlehen besteht nicht.

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.


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