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Stand 07/2007, Bestellnummer 140 975
Nachfolgend erhalten Sie Empfehlungen, welche Bestandteile der Bericht zum Gründercoaching enthalten sollte.
Kern des Berichtes sind individuelle Vorschläge und konkrete
Hinweise zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die Vorschläge
müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen
Möglichkeiten Ihrer Unternehmung ausgerichtet sein und sollten Sie
als Unternehmer letztlich in die Lage versetzen, diese eigenständig
umzusetzen.
Zudem soll der Bericht Ihnen auch nach Abschluss des Coaching als
Entscheidungshilfe und Leitfaden für die Festigung Ihres
Gründungsvorhabens dienen.
Bitte beachten Sie, dass allgemeine Hinweise ohne konkreten Bezug
zu Ihrem Vorhaben nicht ausreichend sind. Dies gilt ebenso für
Bemerkungen, dass Ihnen Unterlagen über Handlungsempfehlungen,
weiteren Maßnahmen etc. übergeben worden sind.
Im Bericht müssen sich die gemäß Vertrag vereinbarten
Beratungsinhalte und Zielsetzungen wieder finden und die
Coachingleistungen plausibel dokumentiert sein.
Hilfreich für Sie, als auch für eventuell Dritte, ist es, den
Bericht mit einer Zusammenfassung der wesentlichen
Ergebnisse des Coaching zu beginnen bzw. zu beenden.
Grundbestandteile eines jeden Berichts sind zudem:
- Gründungsdatum
- gewählte Rechtsform
- gegebenenfalls Gesellschafterverhältnisse
- Geschäftsführung
- Gegenstand des Unternehmens
- Mitarbeiter
- Geschäftsführung und Management (auch Eignung des Inhabers)
- Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Ausgehend von den vereinbarten Coachinginhalten ist dieser Teil in kurzer oder ausführlicher Form zu halten.
Ist Ihr Coaching beispielsweise auf die Prüfung der
Wirtschaftlichkeit einer geplanten Geschäftserweiterung
ausgerichtet, empfiehlt sich eine ausführliche Darstellung der
relevanten Eckdaten. Ertragsvorschauen bzw.
Rentabilitätsrechnungen, die aus unkommentierten und damit nicht
nachvollziehbaren Zahlenangaben bestehen, reichen nicht aus. Es
muss erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen
die Solldaten ermittelt wurden.
In der Regel werden im Rahmen des Coaching Fragen der vorhandenen
oder gegebenenfalls der erforderlichen
Finanzierung des geplanten Vorhabens behandelt. Neben der
Erstellung eines schlüssigen Finanzierungs- und Investitionsplanes
ist es erforderlich, dass Ihr Berater Ihnen auch eine Prognose
abgibt, ob und wie der erforderliche Kapitaldienst erbracht werden
kann, auch unter dem Hinweis erkennbarer objektiver Risiken
daraus.
Für junge Unternehmen besteht häufig nach Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebs erhöhter Coachingbedarf unter anderem im
Zusammenhang mit dem Marktauftritt, der Erstellung eines Corporate Idendity und der Wahl entsprechender
Vertriebswege. Im Beratungsbericht (sofern das Coaching für diese
Zwecke genutzt wurde) ist sowohl die bestehende Konkurrenzsituation
als auch die Nachfragesituation (Einzugsgebiet, Kundenpotenziale)
darzustellen. Es muss erkennbar sein, dass eine ausreichende
Nachfrage für das Vorhaben besteht. Zu analysieren sind ebenso
Absatzchancen. Marketing- und Werbemaßnahmen, die sich aus der
Marktsituation ableiten lassen, sind konkret auf Ihr Unternehmen
zugeschnitten zu erstellen.
Abschließend möchten wir darauf verweisen, dass der Coachingbericht
eine wesentliche Unterlage für die Prüfung der
Auszahlungsvoraussetzungen ist.
Für Fragen steht Ihnen ihr Regionalpartner bzw. die
Unternehmeragentur der KfW unter folgender Rufnummer oder per
E-Mail zur Verfügung.
KfW Bankengruppe
Unternehmeragentur
Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Telefon 0 30 2 02 64-59 00,
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