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Hinweise zum Beratungsbericht - Turn Around Beratung

Stand 07/2007, Bestellnummer 141 551

Merkblatt - Hinweise zum Beratungsbericht Turn Around Beratung

Nachfolgend erhalten Sie Empfehlungen, welche Bestandteile der Beratungsbericht zur Turn Around Beratung enthalten sollte.

1. Allgemeine Hinweise zum Beratungsbericht

Die Aufgabenstellung im Rahmen einer Turn Around Beratung kann sehr unterschiedlich formuliert sein. Hierzu kann z. B. das Erstellen von Sanierungs- bzw. Fortführungskonzepten als Grundlage für weitere Gläubigerverhandlungen, das Erarbeiten von detaillierten Planungsrechnungen einschließlich der Durchführung von Soll/Ist Vergleichen, die Einführung von Controllinginstrumenten und/oder die Neuordnung der Finanzierung einschließlich Verhandlungen mit der Hausbank und anderen Gläubigern zählen.

Kern des Berichtes ist jedoch immer, dass er sich auf die individuelle und konkrete Situation sowie die Erfordernisse Ihres Unternehmens bezieht. Die Hinweise, Vorschläge und Empfehlungen sollten konkret formuliert werden und in die betriebliche Praxis umsetzbar sein. Sie müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten Ihres Unternehmens ausgerichtet sein und von Ihnen auch eigenständig umgesetzt werden können.

Zudem soll der Bericht Ihnen auch nach Abschluss der Beratung als Entscheidungshilfe und Leitfaden für die Sicherung Ihres Unternehmens dienen.

Bitte beachten Sie, dass allgemeine Hinweise ohne konkreten Bezug zu Ihrem Vorhaben nicht ausreichend sind. Dies gilt ebenso für Bemerkungen, dass Ihnen Unterlagen über Handlungsempfehlungen, weiteren Maßnahmen etc. übergeben worden sind.

2. Hinweise zu konkreten Bestandteilen des Beratungsberichtes

Im Bericht müssen sich die gemäß Vertrag vereinbarten Beratungsinhalte und Zielsetzungen wieder finden und die Beratungs- bzw. Coachingleistungen plausibel dokumentiert sein.
Hilfreich für Sie, als auch für Dritte (z. B. Ihre Bank), ist es, den Bericht mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Beratung zu beginnen bzw. zu beenden.

Grundbestandteile eines jeden Berichts sind zudem:

Formulierung des Auftrages und Angaben zur Auftragsdurchführung

(gemäß geschlossenem Beratungsvertrag)

Kurzdarstellung der rechtlichen Verhältnisse

- Gründungsdatum
- gewählte Rechtsform
- gegebenenfalls Gesellschafterverhältnisse
- Geschäftsführung
- gegebenenfalls auch verbundene Unternehmen

Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse

- Gegenstand des Unternehmens
- Mitarbeiter
- Geschäftsführung und Management (auch Eignung des Inhabers)
- Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Hauptursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Ausgehend von den vereinbarten Beratungsinhalten ist dieser Teil in kurzer oder ausführlicher Form zu halten.

Ist die Turn Around Beratung beispielsweise auf die Erstellung eines umfassenden Sanierungs- und Fortführungskonzeptes ausgerichtet, empfiehlt sich eine ausführliche Darstellung der bisherigen und insbesondere künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Ertragsvorschauen bzw. Rentabilitätsrechnungen, die aus unkommentierten und damit nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben bestehen, reichen nicht aus. Es muss erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen die Solldaten ermittelt wurden. Als Ergebnis sollte im Beratungsbericht immer festgehalten werden, ob, in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederhergestellt werden kann.

Ist die Turn Around Beratung beispielsweise auf die Erarbeitung von detaillierten Planungsrechnungen mit anschließender Begleitung bei Soll/Ist Vergleichen ausgerichtet, empfehlen sich neben der detaillierten Herleitung der Planungsrechnungen konkrete Handlungsempfehlungen bei der Durchführung von Soll/Ist- Vergleichen in Ihrem Unternehmen.

Als Ergebnis sollte auch hier wieder im Beratungsbericht festgehalten werden, ob die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens bereits wiederhergestellt werden konnte bzw. ob, wann und unter welchen Voraussetzungen diese wiederhergestellt sein wird.

Abschließend möchten wir darauf verweisen, dass der Bericht eine wesentliche Unterlage für die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen ist.

Für Fragen steht Ihnen ihr Regionalpartner bzw. die Unternehmeragentur der KfW unter folgender Rufnummer oder per E-Mail zur Verfügung.

Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank
Charlottenstraße 33/33a, 10 117 Berlin

Telefon 0 30 2 02 64-59 00,
Telefax 0 30 2 02 64-58 97

E-Mail: unternehmeragentur@kfw.de

Juli 2007


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