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Stand 11/2009, Bestellnummer 141 011
Bei der Gestaltung des Beratungsvertrages sind sowohl aus Sicht des Unternehmers als auch aus Sicht des Beraters eine Vielzahl von Kriterien zu beachten, damit bereits vor Beginn der Beratung sichergestellt ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld auf folgende Punkte achten:
Formulieren Sie Aufgabenstellung (Beratungsinhalt) sowie Zielsetzung der Beratung klar und ausführlich. Sollte sich während der Beratung herausstellen, dass eine Modifizierung der ursprünglichen Aufgabenstellung unumgänglich ist, so sollten Sie diese unter allen Umständen schriftlich fixieren.
Der Beratungszeitraum und die Anzahl der in diesem Zeitraum durch den Berater zu erbringenden Tagewerke stellen wesentliche Vertragsbestandteile dar, die im Vorfeld in Bezug auf die zu erbringende Beratungsleistung, festzulegen sind. Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Anfangs- und den Endtermin der Beratung sowie die Anzahl der Tagewerke vertraglich zu fixieren.
Die Höhe des Honorars wird individuell zwischen Unternehmer und Berater vereinbart. Klären Sie im Vorfeld die Höhe des Tageshonorars (Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) ab.
Darüber hinaus sollten Sie schriftlich vereinbaren, ob Fahrt- bzw. sonstige Nebenkosten anfallen und ob letztere gegebenenfalls bereits mit dem Tageshonorar abgegolten sind. Da gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten des Beraters nicht förderfähig sind, sollten diese im Beratungsvertrag in der Regel separat ausgewiesen werden. Eine eindeutige, vorherige Regelung - auch bezüglich eventueller Nachweise und Prüfungsmöglichkeiten - ist in jedem Fall empfehlenswert. Letztlich sollten Sie auch festlegen, in welcher Form die Zahlung des Honorars erfolgen soll (z. B. Einmalzahlung oder Abschlagszahlungen in gleich bleibenden Zeitabständen etc.).
Der Berater sollte zudem verpflichtet werden, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende des Beratervertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Sie haben die Möglichkeit, den Berater unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe vertraglich dazu zu verpflichten.
Vereinbart werden sollte, dass beide Vertragsparteien den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen können.
Es besteht die Möglichkeit, den anteiligen Zuschuss zum Beraterhonorar an den Berater abzutreten, so dass nach Abschluss der Energieeffizienzberatung, bei gleichzeitiger Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, der anteilige Zuschuss zum Beraterhonorar von der KfW direkt an den Berater gezahlt wird. Zur Vorlage an die KfW sollte die Abtretungserklärung schriftlich erfolgen.
Voraussetzungen für die Zuschusszahlung sind die Zusage der KfW zur Energieeffizienzberatung, die Einhaltung aller Fördervoraussetzungen gemäß dem KfW-Merkblatt ''Energieeffizienzberatung'' sowie die Vorlage des Vertrages zwischen Unternehmer und Berater.
Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich, zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Beratern einzuholen. Bitte beachten Sie dabei, dass die geförderte Energieeffizienzberatung ausschließlich von Beratern, die in der KfW-Beraterbörse
für die Energieeffizienzberatung zugelassen sind, durchgeführt und bei der KfW abgerechnet werden kann.
Die Auswahl des Beraters obliegt alleine der Entscheidung des Unternehmers. Für die Initialberatung wird ein Mustervertrag unter
www.energieeffizienz-beratung.de
angeboten. Der angebotene Mustervertrag gibt eine erste Orientierungshilfe. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Zwingende Voraussetzung für die Zuschusszahlung ist die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Punkte. Diese Aufzählung ersetzt nicht den Inhalt des o. g. KfW-Merkblattes bzw. der Zusage.
Für die Vereinbarung des Honorars beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:
Für Fragen steht Ihnen ihr Regionalpartner bzw. die KfW Beratungsförderung zur Verfügung.
KfW Bankengruppe
VT c Beratungsförderung
Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Telefon 0 30 2 02 64-59 00,
Telefax 0 30 2 02 64-58 97