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Energieeffizienzberatung - Hinweise zum Beratungsvertrag

Stand 11/2009, Bestellnummer 141 011

Was Sie beachten sollten!

I. Allgemeine Hinweise zum Beratungsvertrag

Bei der Gestaltung des Beratungsvertrages sind sowohl aus Sicht des Unternehmers als auch aus Sicht des Beraters eine Vielzahl von Kriterien zu beachten, damit bereits vor Beginn der Beratung sichergestellt ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld auf folgende Punkte achten:

Exakte Aufgabenstellung

Formulieren Sie Aufgabenstellung (Beratungsinhalt) sowie Zielsetzung der Beratung klar und ausführlich. Sollte sich während der Beratung herausstellen, dass eine Modifizierung der ursprünglichen Aufgabenstellung unumgänglich ist, so sollten Sie diese unter allen Umständen schriftlich fixieren.

Beratungszeitraum

Der Beratungszeitraum und die Anzahl der in diesem Zeitraum durch den Berater zu erbringenden Tagewerke stellen wesentliche Vertragsbestandteile dar, die im Vorfeld in Bezug auf die zu erbringende Beratungsleistung, festzulegen sind. Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Anfangs- und den Endtermin der Beratung sowie die Anzahl der Tagewerke vertraglich zu fixieren.

Honorar

Die Höhe des Honorars wird individuell zwischen Unternehmer und Berater vereinbart. Klären Sie im Vorfeld die Höhe des Tageshonorars (Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) ab.

Darüber hinaus sollten Sie schriftlich vereinbaren, ob Fahrt- bzw. sonstige Nebenkosten anfallen und ob letztere gegebenenfalls bereits mit dem Tageshonorar abgegolten sind. Da gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten des Beraters nicht förderfähig sind, sollten diese im Beratungsvertrag in der Regel separat ausgewiesen werden. Eine eindeutige, vorherige Regelung - auch bezüglich eventueller Nachweise und Prüfungsmöglichkeiten - ist in jedem Fall empfehlenswert. Letztlich sollten Sie auch festlegen, in welcher Form die Zahlung des Honorars erfolgen soll (z. B. Einmalzahlung oder Abschlagszahlungen in gleich bleibenden Zeitabständen etc.).

Verschwiegenheitspflicht

Der Berater sollte zudem verpflichtet werden, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende des Beratervertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Sie haben die Möglichkeit, den Berater unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe vertraglich dazu zu verpflichten.

Kündigung

Vereinbart werden sollte, dass beide Vertragsparteien den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen können.

Abtretungserklärung

Es besteht die Möglichkeit, den anteiligen Zuschuss zum Beraterhonorar an den Berater abzutreten, so dass nach Abschluss der Energieeffizienzberatung, bei gleichzeitiger Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, der anteilige Zuschuss zum Beraterhonorar von der KfW direkt an den Berater gezahlt wird. Zur Vorlage an die KfW sollte die Abtretungserklärung schriftlich erfolgen.

II. Hinweise für die Zuschusszahlung im Rahmen der Energieeffizienzberatung

Voraussetzungen für die Zuschusszahlung sind die Zusage der KfW zur Energieeffizienzberatung, die Einhaltung aller Fördervoraussetzungen gemäß dem KfW-Merkblatt ''Energieeffizienzberatung'' sowie die Vorlage des Vertrages zwischen Unternehmer und Berater.

Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich, zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Beratern einzuholen. Bitte beachten Sie dabei, dass die geförderte Energieeffizienzberatung ausschließlich von Beratern, die in der KfW-Beraterbörse

für die Energieeffizienzberatung zugelassen sind, durchgeführt und bei der KfW abgerechnet werden kann.

Die Auswahl des Beraters obliegt alleine der Entscheidung des Unternehmers. Für die Initialberatung wird ein Mustervertrag unter

angeboten. Der angebotene Mustervertrag gibt eine erste Orientierungshilfe. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Zwingende Voraussetzung für die Zuschusszahlung ist die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Punkte. Diese Aufzählung ersetzt nicht den Inhalt des o. g. KfW-Merkblattes bzw. der Zusage.

  • Der Beratungszeitraum darf bei der Initialberatung maximal 3 Monate, bei der Detailberatung maximal 8 Monate jeweils ab Datum der Zusage betragen.
  • Eine Initial- oder Detailberatung ist nur dann förderfähig, wenn der Beratungsvertrag ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthält.

Für die Vereinbarung des Honorars beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:

  • Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 Euro. Sofern ein höheres Tageshonorar vereinbart wird, sind die darüber hinausgehenden Kosten von Ihnen vollständig zu tragen.
  • Das förderfähige Beraterhonorar (Bemessungsgrundlage) für die Initialberatung beträgt 1.600 Euro, der maximale Zuschuss 1.280 Euro netto (höchstens 640 Euro pro Tag). Die Anzahl der förderfähigen Tagewerke ist bei der Initialberatung auf maximal zwei Tagewerke beschränkt.
  • Das förderfähige Beraterhonorar (Bemessungsgrundlage) für die Detailberatung beträgt maximal 8.000 Euro, der maximale Zuschuss 4.800 Euro netto (höchstens 480 Euro pro Tag).
  • Sollte das von Ihnen vereinbarte Tageshonorar bei der Detailberatung unter 800 Euro liegen, ist eine Erhöhung der Tagewerke bis zum förderfähigen Beraterhonorar (Bemessungsgrundlage) möglich.
  • Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Zuschuss zum Beraterhonorar erst nach vollständiger Zahlung sowie Nachweis der Erbringung der Eigenmittel geleistet werden kann.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie die gegebenenfalls anfallenden Fahrtkosten des Beraters vollständig von Ihnen zu tragen sind. Darüber hinausgehende Nebenkosten sind Verhandlungssache zwischen Unternehmer und Berater.
  • Zur Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer möchten wir auf die Regelungen im KfW-Merkblatt ''Energieeffizienzberatung'' verweisen.
  • Inhalt und Ergebnis der Initial- und Detailberatung sind von dem Berater in einem schriftlichen Abschlussbericht zu dokumentieren. Der jeweilige Abschlussbericht ist dem Unternehmen auszuhändigen und die Ergebnisse im Falle der Detailberatung der Geschäftsleitung zu präsentieren.

    Die inhaltlichen Mindestanforderungen für die Abschlussberichte sowie ein Muster finden Sie unter
  • Der Abschlussbericht ist beim Regionalpartner einzureichen.

Für Fragen steht Ihnen ihr Regionalpartner bzw. die KfW Beratungsförderung zur Verfügung.

KfW Bankengruppe
VT c Beratungsförderung
Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Telefon 0 30 2 02 64-59 00,
Telefax 0 30 2 02 64-58 97

beratungsfoerderung@kfw.de

 


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