KfW Mittelstandsbank

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Deckungsbeitrag

Kennzahl für die Beurteilung einzelner Produkte oder Leistungssparten eines Unternehmens. Der Deckungsbeitrag zeigt an, was das einzelne Produkt zur Deckung der Fixkosten eines Unternehmens sowie zur Erzielung von Gewinn beiträgt.


Disagio

Prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung (siehe auch Auszahlungskurs).

Die KfW bindet sich langfristig an einen Zinssatz, räumt dem Kreditnehmer aber das Recht ein, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen (siehe auch Sondertilgung). Das Disagio dient zum Ausgleich für das Risiko einer Zinsänderung während der Zinsbindungsfrist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an.


Dispositionskredit

Siehe Kontokorrentkredit


Due Dilligence

Umfassende Analyse eines Unternehmens durch Wirtschaftsprüfer vor Firmenübernahme oder -fusion. Sie soll die zukünftige Entwicklung des Übernahmekandidaten, mögliche Risiken und Chancen aufzeigen und bewerten. Die Due Dilligence geht damit weit über eine formale Prüfung, z. B. der Jahresabschlüsse hinaus.


Durchleitende Bank

Bank oder Sparkasse, über die ein Darlehen der KfW Mittelstandsbank beantragt wird, häufig die Hausbank. Die Bank zahlt den Kredit an den Kreditnehmer aus und leitet dessen Rückzahlungen an die KfW weiter.


Effektivzinssatz

Gesamtpreis eines Kredits, setzt sich zusammen aus Nominalzinssatz und Nebenkosten, wird in Prozent pro Jahr (% p. a.) angegeben. Der Effektivzinssatz macht Angebote von verschiedenen Kreditinstituten vergleichbar.


Eigenkapital

Finanzielle Mittel, die einem Unternehmen von den rechtlichen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Eigenkapital und Fremdkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital.
Das bilanzielle Eigenkapital wird aus der Differenz der Aktiva und Passiva errechnet. (siehe auch Bilanz)

Eigenkapitalquote = Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme


Eigenmittel

Mittel, die man "aus eigener Tasche" für eine Finanzierung aufbringen kann.


Einzelunternehmen

Die einfachste, schnellste und preiswerteste Unternehmensgründung ist das Einzelunternehmen. Wer alleine und in seinem Namen am Markt tätig wird, trägt aber auch das uneingeschränkte Haftungsrisiko für sein Handeln: bei unternehmerischen Misserfolgen haftet der Einzelunternehmer insbesondere auch mit seinem Privatvermögen.

Einzelunternehmen sind die von einer natürlichen Person geführten Gewerbebetriebe, eingetragene Kaufleute oder Freiberufler.


Endfällige Darlehen

Endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Es sind während der Darlehenslaufzeit also nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen.


ERP-Mittel

Mittel aus dem European Recovery Programme (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Die KfW Mittelstandsbank refinanziert verschiedene Programme aus dem ERP-Sondervermögen, diese tragen die Bezeichnung ERP-Programme.


Factoring

Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank vor Fälligkeit. Die Bank schreibt offene Forderungen ihres Klienten sofort nach Rechnungsstellung gut. Das sichert dessen Liquidität.
Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen fallen Gebühren in Höhe von 1 % der Kreditsumme an. Factoring lohnt sich bei großen Forderungsbeständen und bei langen Zahlungszielen. Außerdem gibt es auf Factoring spezialisierte Unternehmen (Factoring-Gesellschaften).


Feasibility-Studie

Durchführbarkeitsstudie, Machbarkeitsstudie.
Sie ist z. B. vor einer Direktinvestition im Ausland sinnvoll.


Festigungsinvestitionen

Investitionen, die den Fortbestand bzw. das Wachstum eines Unternehmens sichern. Sanierungsmaßnahmen sind keine Festigungsinvestitionen.


Finanzierungsanteil

Anteil des KfW-Kredits an der Finanzierung förderfähiger Aufwendungen (siehe auch Bemessungsgrundlage) Der Finanzierungsanteil kann je nach Programm zwischen 2/3 und 100 % liegen.


Forfaitierung

Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den bisherigen Forderungsinhaber.


Franchise

Absatzsystem, vertraglich geregelt zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber liefert das Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, bildet den Franchise-Nehmer aus und verpflichtet sich, ihn aktiv zu unterstützen. Der Franchise-Nehmer ist in eigenem Namen und für eigene Rechnung tätig. Er nutzt das Franchise-Paket gegen Entgelt.


Freiberufler

Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind:

  • In den juristischen Berufen: Rechtsanwalt, Patentanwalt
  • In den Heilberufen: Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker , Hebamme, Physiotherapeut/Krankengymnast
  • In den kreativen Berufen: Künstler (bildende und darstellende), Regisseur, Choreograf, Designer
  • In den publizistischen Berufen: Journalist/Reporter, Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter), Dolmetscher/Übersetzer
  • In den pädagogischen Berufen: Dozent, Erzieher und Lehrer (nicht Fahrlehrer, Tanzlehrer, Tauchlehrer etc.)
  • In den kaufmännischen Berufen: Beratender Betriebs- und Volkswirt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer (vereidigter Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)), Lotse
  • In den technischen Berufen: Ingenieur, Vermessungsingenieur, Architekt, Sachverständiger, Handelschemiker

Fremdkapital

Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen zeitlich befristet überlassen werden, z. B. Kredite. Der Kreditgeber erhält eine erfolgsunabhängige Verzinsung.
Fremdkapital und Eigenkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital.


GA-Gebiete, auch Regionalfördergebiete

GA steht für: "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Art. 91a GG).


Gemeinkosten

Kosten, die nicht einem Produkt oder einer Leistung allein zugeordnet werden können, z. B. Kosten der Verwaltung oder des Managements. Sie werden deshalb pauschal umgelegt.


Gewerbliche Investition

Kapitalaufwand für meist langlebige Wirtschaftsgüter, z. B.

  • Kauf von Geschäftsanteilen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Baukosten am Firmengebäude
  • Erwerb von Maschinen, Fahrzeugen, Büroeinrichtung, etc.

Gruppenumsatz

siehe Verbundene Unternehmen


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