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Abschreibung

Wertminderung von Investitionen durch materiellen und moralischen Verschleiß. Abschreibungen werden als Kosten verbucht.


Amortisation

Rückfluss investierter Mittel durch Abschreibung und zusätzliche Gewinne, die durch die Investition ermöglicht wurden.
Beispiel: Eine Investition von 100 000 Euro amortisiert sich in 10 Jahren. Das heißt, jedes Jahr fließen 10 000 Euro zurück.


Anlagevermögen

Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen. Wegen dieser langfristigen Bindung an das Unternehmen sollte Anlagevermögen durch Eigenkapital, eigenkapitalähnliches Kapital oder langfristiges Fremdkapital finanziert werden.


Anschaffungskosten

Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Hauptkosten) und betriebsbereit zu machen. (Nebenkosten).


Auszahlungskurs

Kurs, zu dem ein Kredit ausgezahlt wird. Der Abschlag vom Kreditbetrag wird als Disagio bezeichnet.
Beispiel:
Kreditsumme: 100 000 Euro, Auszahlungskurs: 96 %
Auszahlung:      96 000 Euro
Disagio:             4 000 Euro


Bargründung

Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage in Geld einbringen (Bareinlage). Die Höhe der notwendigen Einlagen ist abhängig von der Rechtsform. (Vergleiche Sachgründung)


Bearbeitungsgebühren

Entgelt für die Kosten der Kreditbearbeitung. Bearbeitungs- und Verzichtsgebühren werden für KfW-Kredite nicht berechnet. Die Kosten der durchleitenden Bank sind mit einer Marge abgegolten, die im Zinssatz bereits enthalten ist. Ausnahme: Reisekosten für Firmenbesuche oder Betriebsbesichtigungen, Kosten für Schätzgutachten, Überwachung von Sicherungsübereignungen, Fotokopien und Porto dürfen dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden, wenn die Bank diese Kosten konkret belegt (keine Pauschalen).


Beleihungswert

Wert, bis zu dem die Bank Vermögensgegenstände des Kreditnehmers als verwertbare Sicherheit akzeptiert. Die Beleihungsgrenze wird in Prozent des Beleihungswertes angegeben. In der Bankpraxis sind z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 % und für Grundstücke zwischen 60 und 80 % üblich. Für Forderungen ist eine Beleihungsgrenze schwer bestimmbar. Häufig wird der voraussichtlich erzielbare Liquidationswert (für den schlechtesten Fall des Ausfalls der Forderung) angesetzt.


Bemessungsgrundlage (BG)

Summe der förderfähigen Aufwendungen. Sie kann je nach Programm variieren. Z. B. sind in allen Programmen Investitionskosten förderfähig, Betriebsmittel dagegen in den meisten Programmen nicht. Außerdem ist zu beachten, dass bei Unternehmen mit mehreren Eigentümern die BG dem jeweiligen Geschäftsanteil entsprechen muss.
Beispiel: Firma AB investiert 100.000 Euro.
Eigentümer A hält 60 % der Anteile, BG = 60 000 Euro
Eigentümer B hält 40 % der Anteile, BG = 40 000 Euro
Der Finanzierungsanteil ist in den Förderbedingungen des jeweiligen Programms festgelegt.


Bereitstellungsprovision

Provision für bereit gestellte, aber noch nicht abgerufene Kreditbeträge.


Beteiligungsfinanzierung

Finanzierung eines Unternehmens aus externen Quellen mit Eigenkapital, z. B. durch Ausgabe von Anteilsscheinen bei einer Kapitalerhöhung oder durch Neuaufnahme von Gesellschaftern. Das Eigenkapital kann in Form von Sacheinlagen, Geldeinlagen oder Rechten überlassen werden. Der Beteiligungsgeber erwirbt ein Miteigentumsrecht, das heißt z. B. einen Anspruch auf Gewinn- und Verlustanteil oder am Firmenwert. Je nach Rechtsform kann eine Mitwirkung an der Geschäftsführung verbunden sein.


Beteiligungsfonds

Geschlossener Investitionsfonds. Stellt Risikokapital für Unternehmen bereit, indem er Anteile am Eigenkapital für eine festgelegte Zeit hält.


Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die BWA basiert meist auf den Daten aus der Finanzbuchhaltung. Sie gibt dem Unternehmer während des laufenden Finanzjahres Auskunft über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber.


Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag. Aktiva sind z. B. Anlagevermögen und Umlaufvermögen wie Forderungen und Kassenbestand. Passiva sind z. B. das Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Summe der Aktiva ist gleich der Summe der Passiva.


Bonität

Leistungsfähigkeit eines Schuldners oder Fähigkeit, Zins und Tilgung zu erbringen. Kreditwürdigkeit. Bei der Beurteilung der Bonität spielt sowohl die vorhandene Substanz als auch die erwartete zukünftige Ertragskraft eine Rolle. Siehe auch Rating.


Break-Even-Analyse

Auch Gewinnschwellenrechnung genannt. Planungs-instrument zur Ermittlung des Break-Even-Points, d. h. Erreichen der Gewinnschwelle. Ab diesem Zeitpunkt kommt das Unternehmen in die schwarzen Zahlen.


Browser

Von englisch "to browse", deutsch: schmökern, blättern, umherstreifen. Bezeichnung für ein Programm zum grafischen Zugriff auf das World Wide Web (z. B. www.kfw-mittelstandsbank.de).
Die bekanntesten Browser sind "Netscape Navigator" und "Internet Explorer".


Bürgschaft / Kreditbürgschaft

Eine Erklärung Dritter, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Verbindlichkeiten einzustehen, z. B. einen Bankkredit zurückzuzahlen. Bürgschaften geben z. B. Bürgschaftsbanken, die es in allen Bundesländern gibt.


Cash-flow

Kennzahl für die Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.

Berechnung nach der direkten Methode:
Cash-flow = einzahlungswirksame Erträge - auszahlungswirksame Aufwendungen

Berechnung nach der indirekten Methode:
Cash-flow= Jahresüberschuss + / ./. nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, z. B. Abschreibungen, Rückstellungen usw.


Cookie

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die der Web-Browser auf Anweisung eines Web-Servers auf der Festplatte des Anwenders speichert. Cookies dienen hauptsächlich als elektronischer Merkzettel für den Server. Auf den Seiten der KfW sind diese Merkzettel technisch notwendig, es werden allerdings keine Anwenderdaten gespeichert. Die Cookies werden nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht.


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