Förderbedingungen Standard
Für wen?
- Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die den
erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen
- freiberuflich Tätige
- in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in
Privatbesitz befinden
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative
Organisationen beteiligt sind
- Fondsgesellschaften
Für welche Investitionen?
- Anlagen zur Stromerzeugung gemäß "Gesetz zur Neuregelung des
Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich" (EEG-Gesetz) vom
25.10.2008
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung -
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die
"Premium"-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht
erfüllen
im Einzelnen
- Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik)
- Wärme aus Sonnenenergie (Solarthermie)
- Strom aus fester Biomasse - bis 5 MW
Feuerungswärmeleistung
Wärme aus fester Biomasse - bis 2 MW Feuerungswärmeleistung
Größere Anlagen müssen KWK sein.
- Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in
ein Gasnetz
- Strom aus Windkraft
- Strom aus Wasserkraft
- Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie)
- Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten der
erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement
(Verbundvorhaben)
Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung
solcher Anlagen. Nicht gefördert wird der Erwerb gebrauchter
Anlagen.
Hinweis: Wärmepumpen und Solarthermie
Wärmepumpen und solarthermische Anlagen für ein Wohnhaus können
nicht in diesem Programm gefördert werden. Sie können folgende
Förderprogramme nutzen:
- Das Haus wird zum KfW-Effizienzhaus saniert.
- KfW-Programm
Energieeffizient Sanieren
- Es soll nur eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage
angeschafft werden. Fördermittel gibt es beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- BAFA-Förderung
- Sie bauen ein neues Haus mit Solaranlage.
KfW-Programm
Energieeffizient Bauen
Hinweis: Photovoltaik
Photovoltaik wird ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare
Energien "Standard" gefördert, egal ob Sie die Anlage auf Ihrem
Wohnhaus, Ihrer Scheune oder Ihrem Firmengebäude installieren.
Jeder, der Sonnenstrom erzeugt und ins Netz einspeist, wird
automatisch zum Unternehmer.
Wo kann investiert werden?
in Deutschland und im Ausland
- im grenznahen Bereich, wenn das Vorhaben zur Verbesserung der
Umweltsituation in Deutschland beiträgt
- im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher
Unternehmen handelt
Wie wird gefördert?
durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien
Anlaufjahren
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne
Mehrwertsteuer), höchstens 10 Mio. Euro
Kombination
- nicht möglich mit anderen KfW-oder ERP-Programmen
- möglich mit anderen Fördermitteln
Beihilfen/Subventionen
Kredite aus diesem Förderprogramm stellen eine Beihife dar.
Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht
überschritten werden.
Weiterführende Links