KfW Mittelstandsbank

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Förderbedingungen Standard

Für wen?

  • Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen
  • freiberuflich Tätige
  • in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
  • Fondsgesellschaften

Für welche Investitionen?

  • Anlagen zur Stromerzeugung gemäß "Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich" (EEG-Gesetz) vom 25.10.2008
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung - Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die "Premium"-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen

im Einzelnen

  • Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik)
  • Wärme aus Sonnenenergie (Solarthermie)
  • Strom aus fester Biomasse - bis 5 MW Feuerungswärmeleistung
    Wärme aus fester Biomasse - bis 2 MW Feuerungswärmeleistung
    Größere Anlagen müssen KWK sein.
  • Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in ein Gasnetz
  • Strom aus Windkraft
  • Strom aus Wasserkraft
  • Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie)
  • Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten der erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement (Verbundvorhaben)

Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung solcher Anlagen. Nicht gefördert wird der Erwerb gebrauchter Anlagen.

Hinweis: Wärmepumpen und Solarthermie

Wärmepumpen und solarthermische Anlagen für ein Wohnhaus können nicht in diesem Programm gefördert werden. Sie können folgende Förderprogramme nutzen:

  • Das Haus wird zum KfW-Effizienzhaus saniert.
  • Es soll nur eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage angeschafft werden. Fördermittel gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Sie bauen ein neues Haus mit Solaranlage.

Hinweis: Photovoltaik

Photovoltaik wird ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert, egal ob Sie die Anlage auf Ihrem Wohnhaus, Ihrer Scheune oder Ihrem Firmengebäude installieren. Jeder, der Sonnenstrom erzeugt und ins Netz einspeist, wird automatisch zum Unternehmer.  

Wo kann investiert werden?

in Deutschland und im Ausland

  • im grenznahen Bereich, wenn das Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beiträgt
  • im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt

Wie wird gefördert?

durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren

Finanzierungsanteil

bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens 10 Mio. Euro

Kombination

  • nicht möglich mit anderen KfW-oder ERP-Programmen
  • möglich mit anderen Fördermitteln

Beihilfen/Subventionen

Kredite aus diesem Förderprogramm stellen eine Beihife dar. Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden.


Weiterführende Links

 


Funktionen


Weitere Informationen

Kontakt

E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 24 11 24

3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.
 


Zinssätze


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