KfW Mittelstandsbank

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Förderbedingungen Premium

Für wen?

  • Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die die erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
  • freiberuflich Tätige
  • Landwirte
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten
  • große Unternehmen nur bei besonders förderwürdigen Maßnahmen der Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher und Wärmenetze
  • Kommunen, kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände

Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten, sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Für welche Investitionen?

ausschließlich für Investitionen in Deutschland

  • große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche (solarthermische Anlagen)
  • große automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung 
  • streng wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasse-Anlagen (KWK) bis maximal 2 MW Nennwärmeleistung 
  • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Wärmeabsatz mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse
  • große Wärmespeicher mit mehr als 20 m3, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität mit Einspeisung in ein Erdgasnetz
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas, ab 300 m Luftlinie
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe) und weitere Kosten:
    • Anlagen zur ausschließlich thermischen Nutzung der Tiefengeothermie (Förderbaustein "Anlagenförderung")
    • Förder- und Injektionsbohrungen für diese Anlagen (Förderbaustein "Bohrkostenförderung")
    • für alle Anlagen: Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Risiken (Förderbaustein "Mehraufwendungen")

Für alle Anlagen gilt: Sie müssen mindestens 7 Jahre betrieben werden. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen.

Wie wird im Programmteil "Premium" gefördert?

  • langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln
    Die Beträge variieren je nach Art der Investition.

Die Qualitätskriterien für die Förderung können Sie dem Antrag auf Tilgungszuschuss entnehmen.

Finanzierungsanteil

bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens 10 Mio. Euro

Kombination

  • nicht möglich mit anderen KfW-oder ERP-Programmen, Ausnahme: das Programm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie"
  • möglich mit anderen Fördermitteln
    Tiefengeothermie: höchstens 80 % öffentliche Mittel insgesamt

Beihilfen/Subventionen

Kredite aus diesem Förderprogramm stellen eine Beihife dar. Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden.


Weiterführende Links

 


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