Förderbedingungen Premium
Für wen?
- Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die die
erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
- freiberuflich Tätige
- Landwirte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und
die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte
unterschreiten
- große Unternehmen nur bei besonders förderwürdigen Maßnahmen
der Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher und
Wärmenetze
- Kommunen, kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände
Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten,
sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden
nicht gefördert.
Für welche Investitionen?
ausschließlich für Investitionen in Deutschland
- große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2
Bruttokollektorfläche (solarthermische Anlagen)
- große automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung
fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW
Nennwärmeleistung
- streng wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasse-Anlagen
(KWK) bis maximal 2 MW Nennwärmeleistung
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
Wärmeabsatz mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse
- große Wärmespeicher mit mehr als 20 m3, die aus
erneuerbaren Energien gespeist werden
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität mit
Einspeisung in ein Erdgasnetz
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas, ab 300 m
Luftlinie
- Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr
als 400 m Bohrtiefe) und weitere Kosten:
- Anlagen zur ausschließlich thermischen Nutzung der
Tiefengeothermie (Förderbaustein "Anlagenförderung")
- Förder- und Injektionsbohrungen für diese Anlagen
(Förderbaustein "Bohrkostenförderung")
- für alle Anlagen: Mehraufwendungen gegenüber der Planung für
Bohrungen mit besonderen technischen Risiken (Förderbaustein
"Mehraufwendungen")
Für alle Anlagen gilt: Sie müssen mindestens 7 Jahre betrieben
werden. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen und
gebrauchte Anlagen.
Wie wird im Programmteil "Premium" gefördert?
- langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien
Anlaufjahren
- Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln
Die Beträge variieren je nach Art der Investition.
Die Qualitätskriterien für die Förderung können Sie dem Antrag
auf Tilgungszuschuss entnehmen.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne
Mehrwertsteuer), höchstens 10 Mio. Euro
Kombination
- nicht möglich mit anderen KfW-oder ERP-Programmen, Ausnahme:
das Programm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie"
- möglich mit anderen Fördermitteln
Tiefengeothermie: höchstens 80 % öffentliche Mittel insgesamt
Beihilfen/Subventionen
Kredite aus diesem Förderprogramm stellen eine Beihife dar.
Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht
überschritten werden.
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