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Den Förderkredit bekommen die Contracting-Geber), wenn
Sofern im Kreditprogramm Beihilfen vergeben werden, werden diese dem Contracting-Geber zugerechnet.
Anlagen-Contracting wird zu einem immer bedeutsameren Instrument bei der Umsetzung von Umweltinvestitionen.
Nutzer einer Leistung, z. B. Wärme oder Beleuchtung, produzieren diese Leistung nicht mehr selbst. Dafür schließen sie einen Vertrag mit einem Unternehmen ( Contractor oder Contracting-Geber), das die Leistung bereitstellt. Die Spezialisierung des Contracting-Gebers generiert Kostenvorteile, die er mit dem Nutzer der Leistung ( Contracting-Nehmer) teilt.
Die KfW unterstützt die Umsetzung solcher Investitionen in folgenden Förderkreditprogrammen:
Eine Abgrenzung des zu wählenden Förderprogramms erfolgt grundsätzlich nach der Gebäudeart:
Im KfW-Programm Erneuerbare Energien ist die Unterscheidung nach Gebäudeart nicht notwendig.
E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 33 55 77
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.