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Ab dem 01.12.2009 gelten neue Preisklassen im Rahmen des überarbeiteten risikogerechten Zinssystems.
Die Zinsen werden von der Bank oder Sparkasse (Hausbank), die das Risiko eines Kreditausfalls trägt, festgelegt. Bei der Festlegung berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens (Bonität) sowie die gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung).
Dabei gilt der Grundsatz: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.
Ihre Hausbank geht dabei in 3 Schritten vor, die Sie der Anlage zur Konditionenübersicht entnehmen können.
1Im KfW-Sonderprogramm werden zusätzliche Kombinationen aus Bonitätsklasse und Besicherungsklasse angeboten.
2In der bankdurchgeleiteten Variante für gewerbliche Antragsteller