Förderbedingungen
Wer wird mit dem KfW-Unternehmerkredit gefördert?
- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der
Freien Berufe
- Freiberufler
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
und Leasinggesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz
befinden Der Gruppenumsatz der verbundenen Unternehmen
darf 500 Mio. Euro nicht überschreiten.
bei Vorhaben im Ausland:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler
Gruppenumsatz 500 Mio. Euro)
- Freiberufler aus Deutschland
- ausländische Tochtergesellschaften dieser Unternehmen
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im
Ausland (mindestens 30 %)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten
günstigere Zinskonditionen.
Wer wird nicht gefördert?
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird finanziert?
- Investitionen in Deutschland, die einen nachhaltigen
wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel
KMU können finanzieren:
- Grundstücke und Gebäude
- gewerbliche Baukosten
- Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen in Verbindung mit
Technologietransfer
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer
tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (mindestens 10 %
Gesellschafteranteil und Geschäftsführerbefugnis)
- extern erworbene Beratungsleistungen, die einmalige
Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder
der Einführung neuer Produktionsmethoden sicher stellen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
Finanzierungsanteil
- 100 %
- bei Vorhaben im Ausland: Kosten des deutschen Investors
Bei Joint-Ventures und Beteiligungen ist das
der deutsche Anteil am Gesamtvorhaben. Er entspricht dem
Eigentümeranteil. Ausnahme: Bei Vorhaben in EU-Ländern ist
auch der Anteil von EU- Joint-Venture
-Partnern förderfähig.
Kreditbetrag
höchstens 10 Mio. Euro, kein Mindestbetrag
Sicherheiten
- bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der
Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
- Die KfW bietet eine 50
% Haftungsfreistellung des
durchleitenden Kreditinstitutes an, wenn Ihr
Unternehmen mindestens zwei Jahre am Markt tätig ist.
Ausgeschlossen sind somit Existenzgründungen,
Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen.
Für Betriebsmittelkredite und endfällige Kredite kann keine
Haftungsfreistellung gewährt werden.
- Wenn Sie keine Haftungsfreistellung möchten oder diese nicht
möglich ist, können Sie eine Bürgschaft von einer
Bürgschaftsbank nutzen. Sie deckt 80 % des Kreditbetrags, maximal
1,5 Mio. Euro (entsprechend 1,875 Mio. Euro Kreditbetrag)
- Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des
politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im
Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297
Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern der
Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die
Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche
Sicherheit abgetreten werden.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen
Fördermitteln ist möglich.
Die Kombination eines haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredits
mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderprogrammen ist nicht
möglich.
Weiterführende Links