KfW Mittelstandsbank

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Förderbedingungen

Wer wird mit dem KfW-Unternehmerkredit gefördert?

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
  • Freiberufler
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Leasinggesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Der Gruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Mio. Euro nicht überschreiten.

bei Vorhaben im Ausland:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro)
  • Freiberufler aus Deutschland
  • ausländische Tochtergesellschaften dieser Unternehmen
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland (mindestens 30 %)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten günstigere Zinskonditionen.

Wer wird nicht gefördert?

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten

Was wird finanziert?

  • Investitionen in Deutschland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel

KMU können finanzieren:

  • Grundstücke und Gebäude
  • gewerbliche Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (mindestens 10 % Gesellschafteranteil und Geschäftsführerbefugnis)
  • extern erworbene Beratungsleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicher stellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen

Finanzierungsanteil

  • 100 %
  • bei Vorhaben im Ausland: Kosten des deutschen Investors
    Bei Joint-Ventures und Beteiligungen ist das der deutsche Anteil am Gesamtvorhaben. Er entspricht dem Eigentümeranteil. Ausnahme: Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU- Joint-Venture -Partnern förderfähig.

Kreditbetrag

höchstens 10 Mio. Euro, kein Mindestbetrag

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
  • Die KfW bietet eine 50 % Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes an, wenn Ihr Unternehmen mindestens zwei Jahre am Markt tätig ist. Ausgeschlossen sind somit Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen.

    Für Betriebsmittelkredite und endfällige Kredite kann keine Haftungsfreistellung gewährt werden.
  • Wenn Sie keine Haftungsfreistellung möchten oder diese nicht möglich ist, können Sie eine Bürgschaft von einer Bürgschaftsbank nutzen. Sie deckt 80 % des Kreditbetrags, maximal 1,5 Mio. Euro (entsprechend 1,875 Mio. Euro Kreditbetrag)
  • Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Die Kombination eines haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredits mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderprogrammen ist nicht möglich.


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