KfW Mittelstandsbank

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Förderbedingungen

Wer wird im Programm KfW-StartGeld gefördert?

  • Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen wollen, mit Hauptwohnsitz im Inland
  • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle

Was wird finanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, Erwerb einer Beteiligung), sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 Mitfinanziert werden z. B.:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro

Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag

bis zu 100 % des Fremdkapitalbedarfes, maximal 50.000 Euro

Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Sicherheiten

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW Mittelstandsbank gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Das KfW-StartGeld wird hierbei durch eine Garantie aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union unterstützt.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination des im Programm KfW-StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.

Erläuterungen zum Antragsverfahren

Inhaltliche Anforderungen der KfW an den Businessplan können in der Rubrik Service (Stichwort: Checklisten zum Gründungsberater) abgerufen werden. Dort finden Sie auch die Checklisten Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. Ebenso können Sie im Gründerzentrum der KfW Mittelstandsbank umfassende Informationen zur Erstellung des Businessplans erhalten.


weiterführende Links

 


Funktionen


Weitere Informationen

Kontakt

E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0180 1 24 11 24

3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.
 


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