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Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle
Mitfinanziert werden z. B.:
Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.
bis zu 100 % des Fremdkapitalbedarfes, maximal 50.000 Euro
Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.
Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.
Die KfW Mittelstandsbank gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Das KfW-StartGeld wird hierbei durch eine Garantie aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union unterstützt.
Die Kombination des im Programm KfW-StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.
Inhaltliche Anforderungen der KfW an den Businessplan können in der Rubrik Service (Stichwort: Checklisten zum Gründungsberater) abgerufen werden. Dort finden Sie auch die Checklisten Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. Ebenso können Sie im Gründerzentrum der KfW Mittelstandsbank umfassende Informationen zur Erstellung des Businessplans erhalten.
E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0180 1 24 11 24
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.