KfW Mittelstandsbank

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KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen

(Programmnummern: 081 - Investitionen, 082 - Betriebsmittel Standard, 087 - Betriebsmittel flexibel)

Wer wird aus dem KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen gefördert?

  • Freiberufler
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Jahresgruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Millionen Euro in der Regel nicht überschreiten.
  • Banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften sind ungeachtet ihrer Größe in den Betriebsmittelvarianten (082 und 087) antragsberechtigt.

Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008.

Was wird finanziert?

  • Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen
    Leasinggesellschaften können Betriebsmittel zur Finanzierung von Leasingneugeschäft beantragen. Anschlussfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Höchstbeträge

  • maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Investitionen: maximal 150 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe
  • Betriebsmittel: maximal 50 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe; für Leasinggesellschaften gilt ein Höchstbetrag von 200 Mio. Euro.
  • Betriebsmittel: maximal 30 % (Standard) oder 50 % (flexibel) der letzten Bilanzsumme bzw. des letzten Jahresumsatzes  

Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel

Haftungsfreistellung

Voraussetzung: Es muss mindestens ein Jahresabschluss/eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen.

Investitionen: Optional bietet die KfW eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % oder 50 % für die gesamte Kreditlaufzeit an.

Betriebsmittel: 60 % Haftungsfreistellung

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
  • Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
  • Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Die Kombination eines haftungsfreigestellten Kredits aus dem KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen mit anderen haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW ist nicht möglich.

Ausgeschlossen ist ebenfalls eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis"-Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.

Kreditkonditionen

Laufzeit/ tilgungsfreie Anlaufjahre Investitionen: bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr; Investitionen mit bis zu 3 Jahren Laufzeit können auch in einer Summe zurückgezahlt werden (endfällig).
langlebige Investitionen (Bauvorhaben, Schiffe): bis max. 20 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahren
Betriebsmittel: maximal 5 Jahre mit 1 tilgungsfreien Anlaufjahr, in der Variante "flexibel" mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren können auch in einer Summe zurückgezahlt werden (endfällig).
Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.
Zinsen

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart.
In diesem Programm werden risikogerechte Zinssätze angeboten.

Zinsbindung: 3, 5 oder 8 Jahre

  • Kredite bis einschließlich 10 Mio. Euro und Kredite mit Haftungsfreistellung unabhängig von der Größe: Festzinssatz für die gesamte Zinsbindungsfrist 
  • Kredite ohne Haftungsfreistellung über 10 Mio. Euro: Zinssatz kann während der Zinsbindungsfrist in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung variieren.
Bereitstellungs- provision 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Auszahlung 100 %
Tilgung nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.
vorzeitige Tilgung

Die vorzeitige Tilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

in der Betriebsmittelvariante "flexibel": kostenfrei


Merkblatt

 


Funktionen


Weitere Informationen

Kontakt

E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 24 24 28

3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.
 



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