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KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen

(Programmnummern: 083 - Investitionen, 084 - Betriebsmittel Standard, 088 - Betriebsmittel flexibel)

Im Programm können entweder bankdurchgeleitete Finanzierungen mit anteiliger Haftungsfreistellung oder Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien (Konsortialfinanzierungen) beantragt werden.

Bankdurchgeleitete Finanzierungen

Wer wird aus dem KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresgruppenumsatz von in der Regel mehr als 500 Millionen Euro, die in Deutschland investieren und keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. 

Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008.

Was wird finanziert?

  • Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (ohne konkreten Verwendungszweck)
  • Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen)

Höchstbetrag

  • in der Regel maximal 300 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe/Konzern
  • Betriebsmittel: maximal 30 % (Standard) oder 50 % (flexibel) der letzten Bilanzsumme

Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel

Haftungsfreistellung

Voraussetzung: Es muss mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen.

Investitionen: Optional bietet die KfW eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 70 % oder 50 % an.

Betriebsmittel: 50 % Haftungsfreistellung

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank
  • Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Die Kombination eines haftungsfreigestellten Kredits aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.

Ausgeschlossen ist ebenfalls eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis"-Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.

Kreditkonditionen

Laufzeit/ tilgungsfreie Anlaufjahre

Investitionen: bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
langlebige Investitionen (Bauvorhaben, Schiffe): bis max. 20 Jahre, bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren 

Betriebsmittel und Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf: maximal 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr, in der Variante "flexibel" bis zu 2 Jahren. Bei Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren ist auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.
Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.

Zinsen

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. In diesem Programm werden risikogerechte Zinsen angeboten.

Zinsbindung: 3, 5 oder 8 Jahre

  • Kredite bis einschließlich 10 Mio. Euro und Kredite mit Haftungsfreistellung unabhängig von der Größe: Festzinssatz für die gesamte Zinsbindungsfrist
  • Kredite ohne Haftungsfreistellung über 10 Mio. Euro: Zinssatz kann während der Zinsbindungsfrist in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung variieren.
Bereitstellungs- provision 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Auszahlung 100 %
Tilgung nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit
vorzeitige Tilgung

Die vorzeitige Tilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

in der Betriebsmittelvariante "flexibel": kostenfrei

Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien

(für Investitionen, Programmnummer 083)

Voraussetzung

Die KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten, wenn:

  • sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen und
  • eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.

Mindestgröße

  • in der Regel 50 Mio. Euro bezogen auf das gesamte Konsortium

Kreditbetrag der KfW

  • in der Regel maximal 200 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe/Konzern

Finanzierungsanteil

  • max. Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung: 50 %

Kombination

  • mit haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich

Konditionen

  • werden von den Konsortialpartnern vereinbart und von der KfW übernommen, wenn diese von der KfW nach Prüfung als banküblich angesehen werden

Merkblatt

 


Funktionen


Weitere Informationen

Kontakt

E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 24 24 28

3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.
 



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