KfW Mittelstandsbank

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Förderbedingungen

Wer wird im ERP-Regionalförderprogramm gefördert?

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
  • Für kleine Unternehmen gibt es ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
  • freiberuflich Tätige 
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Wer wird nicht gefördert?

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten" am Ende der Seite) im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen.

Was wird finanziert?

Investitionen in den neuen Ländern und Berlin sowie in den deutschen Regionalfördergebiete in den alten Bundesländern, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen:

  • Grundstücken und Gebäuden
  • gewerbliche Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis)
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Was wird nicht finanziert?

Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätshilfen), Umschuldung bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Finanzierungsanteil

Der Anteil der KfW-Finanzierung an den förderfähigen Investitionskosten richtet sich nach dem Investitionsort.

  • bis zu 85 % in den neuen Bundesländern und Berlin
  • bis zu 50 % in den alten Bundesländern 

Höchstbetrag

max. 3 Mio. Euro pro Vorhaben

Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Der Subventionswertrechner hilft Ihnen bei Ihrer Kalkulation.

Sicherheiten

bankübliche Sicherheiten, Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.


Weiterführende Links

 


Funktionen


Weitere Informationen

Kontakt

E-Mail: info@kfw-mittelstandsbank.de
Telefon: 0180 1 24 11 24

3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.
 



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