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Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbankprinzip). Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
Bei Investitionen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen.
Die Mitfinanzierung eines Vorhabens ist nach Investitionsbeginn nur möglich, wenn dem Endkreditnehmer anderweitig beantragte öffentliche Mittel (z. B. Zuschüsse im Rahmen "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Zuschuss) oder Mittel aus Länderprogrammen) trotz Frist wahrender Antragstellung nicht bewilligt wurden.
Zusätzlich erforderlich:
Diese Formulare erhalten Sie beim Kreditinstitut. Als Programmnummer ist bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 072, an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die 062 anzugeben.
Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist zusätzlich die Bestätigung, dass das mietende Unternehmen die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich.
Bei Anträgen, die bei der KfW zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Millionen Euro führen, sind die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt.