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| Laufzeit | 10 Jahre in beiden Tranchen |
|---|---|
| Zinssatz | Die Fremdkapitaltranche wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
In der Nachrangtranche wird der Zinssatz nach Einstufung des Kreditnehmers in eine von fünf Bonitätskategorien festgesetzt. Die Zinssätze aller Preisklassen und Bonitätskategorien werden einzeln im Tableau Aktuelle Zinskonditionen aufgeführt. Wichtig: Beide Zinssätze sind fest für die gesamte Laufzeit. Im KU-Fenster gelten besonders günstige Zinskonditionen in der Fremdkapital- und Nachrangtranche. |
| Auszahlung | 100 % in beiden Tranchen |
| Bereitstellungs- provision |
0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge Achtung: Für Anträge ab dem 01.08.2010 bis zum 31.12.2010 entfällt die Bereitstellungsprovision |
| Tilgung | Fremdkapitaltranche bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, danach Tilgung in gleich hohen, vierteljährlichen Raten Nachrangtranche |
| Beihilfen | In diesem Kreditprogramm vergibt die KfW Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als ''Beihilfen'' bezeichnet werden. Mit unserem Subventionswertrechner können Sie die Höhe des Subventionswertes und der Beihilfeintensitäten bereits vor der Antragstellung überschlägig berechnen. |
| außerplanmäßige Tilgung |
Bei beiden Tranchen nicht möglich. Ausnahme: reine Fremdkapitalfinanzierung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |