KfW Mittelstandsbank

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Antragstellung

Alles, was Sie bei der Antragstellung im ERP-Innovationsprogramm beachten müssen

Wo können Sie einen Kredit beantragen?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbankprinzip). Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.

Wann stellen Sie den Kreditantrag?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

Bei Investitionen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen.

Die Mitfinanzierung eines Vorhabens ist nach Investitionsbeginn nur möglich, wenn dem Endkreditnehmer anderweitig beantragte öffentliche Mittel (z. B. Zuschüsse im Rahmen "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschuss) oder Mittel aus Länderprogrammen) trotz Frist wahrender Antragstellung nicht bewilligt wurden.

Als Programmnummern sind anzugeben:

Programmteil 1:

  • Fremdkapitaltranche 180 (für KU: 190)
  • Nachrangtranche 181 (für KU: 191)

Programmteil 2:

  • Fremdkapitaltranche 182 (für KU: 192)
  • Nachrangtranche 183 (für KU: 193)

Sofern eine reine Fremdkapitalfinanzierung gewünscht wird, ist anzugeben:

  • im Programmteil 1 184 (für KU: 194)
  • im Programmteil 2 185 (für KU: 195)

Diese Formulare erhalten Sie beim Kreditinstitut.

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

  • Antragsvordruck (Formularnummer 141 660)
  • Statistisches Beiblatt "Innovation und Beteiligung" (Formularnummer 141 659)
  • Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667)
  • "Risikoanlage A" (Formularnummer 141 665): Bei Antragstellung durch eine natürliche Person (Freiberufler) oder ein Einzelunternehmen sowie für persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften
  • "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620)
  • letzter Jahresabschluss sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung - BWA, (sofern vorliegender Jahresabschluss bzw. Einnahmen-/Überschuss-Rechnung älter als 3 Monate ist)
  • wenn das im Programmteil 1 Antrag stellende Unternehmen kein KMU ist: Anlage "Spezielle Anreizeffekte der Kreditvergabe" (Formularnummer 142 211)

Bei Beantragung im KMU-Fenster ist zusätzlich erforderlich:

Sofern beim Antragsteller eine "Betriebsaufspaltung" vorliegt, sind auf der Anlage für gewerbliche Antragsteller die konsolidierten Zahlen von Besitz- und Betriebsgesellschaft anzugeben.

Gehört der Antragsteller einem Konzern an, sind neben den Zahlen des Antragstellers auch konsolidierte Zahlen der Unternehmensgruppe auf einer separaten Anlage für gewerbliche Antragsteller einzureichen.

In beiden Fällen benötigen wir zusätzlich ein aussagefähiges Organigramm mit konkreten Angaben zu den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen der einzelnen Unternehmen des Konzerns/der Gruppe.

Bei Anträgen, die bei der KfW zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Millionen Euro führen, sind die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen.

Zusätzliche Angabe für die Nachrangtranche:

Zuordnung zu einer der 5 im ERP-Innovationsprogramm zusagefähigen KfW Bonitätskategorien auf Grundlage des von der Hausbank verwendeten Ratingsystems. Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne Berücksichtigung von Sicherheiten.

Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Weitere Angaben und Unterlagen zum Investitionsvorhaben:

  • Kompakte und allgemein verständliche Darstellung des Innovationsvorhabens; in diesem Zusammenhang Ausführungen über den innovativen Charakter.
  • Darlegungen über die Wettbewerbsvorteile und Marktchancen für das Unternehmen.
  • Ausführungen über die mit dem Innovationsvorhaben angestrebten Ziele und Auswirkungen auf Produktion und Absatz.
    Bereits erfolgte oder beantragte anderweitige Förderung des Innovationsvorhabens.
  • Sofern nicht schon im Antragsformular aufgeführt, ist die Höhe folgender Innovationsaufwendungen getrennt für jeden Programmteil zu benennen:

Programmteil 1:

  • Personalkosten
  • Gemeinkosten
  • Maschinen/Geräte/Einrichtungen
  • Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen
  • Schulung/Ausbildung
  • Grunderwerb
  • Gewerbliche Baukosten
  • Sonstiges

Programmteil 2:

  • Maschinen/Geräte/Einrichtungen
  • Materialkosten
  • Grunderwerb
  • Gewerbliche Baukosten
  • Marktinformation
  • Schulung/Ausbildung
  • Externe Dienstleistung
  • Erstes Warenlager
  • Sonstiges

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt.


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