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Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbankprinzip). Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
Bei Investitionen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen.
Die Mitfinanzierung eines Vorhabens ist nach Investitionsbeginn nur möglich, wenn dem Endkreditnehmer anderweitig beantragte öffentliche Mittel (z. B. Zuschüsse im Rahmen "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschuss) oder Mittel aus Länderprogrammen) trotz Frist wahrender Antragstellung nicht bewilligt wurden.
Als Programmnummern sind anzugeben:
Programmteil 1:
Programmteil 2:
Sofern eine reine Fremdkapitalfinanzierung gewünscht wird, ist anzugeben:
Diese Formulare erhalten Sie beim Kreditinstitut.
Bei Beantragung im KMU-Fenster ist zusätzlich erforderlich:
Sofern beim Antragsteller eine "Betriebsaufspaltung" vorliegt, sind auf der Anlage für gewerbliche Antragsteller die konsolidierten Zahlen von Besitz- und Betriebsgesellschaft anzugeben.
Gehört der Antragsteller einem Konzern an, sind neben den Zahlen des Antragstellers auch konsolidierte Zahlen der Unternehmensgruppe auf einer separaten Anlage für gewerbliche Antragsteller einzureichen.
In beiden Fällen benötigen wir zusätzlich ein aussagefähiges Organigramm mit konkreten Angaben zu den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen der einzelnen Unternehmen des Konzerns/der Gruppe.
Bei Anträgen, die bei der KfW zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Millionen Euro führen, sind die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen.
Zuordnung zu einer der 5 im ERP-Innovationsprogramm zusagefähigen KfW Bonitätskategorien auf Grundlage des von der Hausbank verwendeten Ratingsystems. Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne Berücksichtigung von Sicherheiten.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Programmteil 1:
Programmteil 2:
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt.