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Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Geschäftsvorgänge für eine gewisse Zeit zu archivieren. Aber welche Unterlagen müssen Sie wie lange aufbewahren? Es gibt Fristen von sechs und zehn Jahren, die jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnen. Wenn Sie das Ende der Aufbewahrungspflicht auf dem Ordnerrücken vermerken, geht das Aussortieren später schneller.
Alle anderen Dokumente sollten Sie regelmäßig, am besten alle drei Monate, durchgehen und sie auf Aktualität und Relevanz prüfen. Sonst gilt: Ablage "rund"!
| Beispiele für sechs Jahre | Beispiele für zehn Jahre |
|---|---|
| Anträge auf Arbeitnehmersparzulage | Handelsbücher |
| Auftragsbestätigungen | Eröffnungsbilanzen |
| Außendienstabrechnungen | Jahresabschlüsse |
| Bankauszüge | Belege der Offene-Posten-Buchhaltung |
| Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung | Geschäftsberichte |
| Bestellungen | Gewinn-und-Verlust-Rechnung |
| Bewirtungsbelege | Grundbücher |
| Buchungsbelege und Daueraufträge |
Grundstücks- und Gebäudeverzeichnis |
| Fahrtkostenbelege | Gutschriften bei Offene-Posten-Buchhaltung |
| Gebrauchsmusterunterlagen | Handelsbilanz |
| Gehaltskonten und -listen | Inventarlisten |
| Geschäftsbriefe | Kassenbücher und -blätter, Kostenträgerrechnung |
| Inventurunterlagen | Programmbeschreibung für das Buchführungsprogramm |
| Kassenzettel | Rechnung der Offene-Posten-Buchhaltung |
| Kreditunterlagen | Steuererklärungen |
| Mahnungen | Wareneingang |
| Materialentnahmescheine | |
| Patente | |
| Provisionsabrechnungen | |
| Quittungen | |
| Rechnungen | |
| Rechtsstreitfälle mit Unterlagen | |
| Reisekostenabrechnungen | |
| Rentenversicherungsunterlagen | |
| Schriftwechsel | |
| Sparprämienunterlagen | |
| Umsatzsteuervoranmeldungen | |
| Verträge | |
| Wechsel | |
| Werbegeschenknachweise | |
| Zahlungsanweisungen | |
| Zinsabrechnungen |