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Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Geschäftsvorgänge für eine gewisse Zeit zu archivieren. Aber welche Unterlagen müssen Sie wie lange aufbewahren? Es gibt Fristen von sechs und zehn Jahren, die jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnen. Wenn Sie das Ende der Aufbewahrungspflicht auf dem Ordnerrücken vermerken, geht das Aussortieren später schneller.

Alle anderen Dokumente sollten Sie regelmäßig, am besten alle drei Monate, durchgehen und sie auf Aktualität und Relevanz prüfen. Sonst gilt: Ablage "rund"!

Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen im Überblick

Beispiele für sechs Jahre Beispiele für zehn Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage Handelsbücher
Auftragsbestätigungen Eröffnungsbilanzen
Außendienstabrechnungen Jahresabschlüsse
Bankauszüge Belege der Offene-Posten-Buchhaltung
Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung Geschäftsberichte
Bestellungen Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Bewirtungsbelege Grundbücher
Buchungsbelege und Daueraufträge
Grundstücks- und Gebäudeverzeichnis
Fahrtkostenbelege Gutschriften bei Offene-Posten-Buchhaltung
Gebrauchsmusterunterlagen Handelsbilanz
Gehaltskonten und -listen Inventarlisten
Geschäftsbriefe Kassenbücher und -blätter, Kostenträgerrechnung
Inventurunterlagen Programmbeschreibung für das Buchführungsprogramm
Kassenzettel Rechnung der Offene-Posten-Buchhaltung
Kreditunterlagen Steuererklärungen
Mahnungen Wareneingang
Materialentnahmescheine  
Patente  
Provisionsabrechnungen  
Quittungen  
Rechnungen  
Rechtsstreitfälle mit Unterlagen  
Reisekostenabrechnungen  
Rentenversicherungsunterlagen  
Schriftwechsel  
Sparprämienunterlagen  
Umsatzsteuervoranmeldungen  
Verträge  
Wechsel  
Werbegeschenknachweise  
Zahlungsanweisungen  
Zinsabrechnungen
 

 


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