Der Franchise-Vertrag
Welche Bedingungen muss der Franchise-Vertrag für die Förderung durch die KfW
Mittelstandsbank erfüllen?
Damit Sie als Franchise-Nehmer
Fördermittel beantragen können, müssen grundsätzlich die
spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Kreditprogrammes
erfüllt sein.
Bei einer Antragstellung in Kreditprogrammen zur
Existenzgründungs- oder Wachstumsfinanzierung, in denen die KfW
anteilig oder vollständig die Haftung übernimmt
(Unternehmerkapital - ERP-Kapital für
Gründung, KfW-StartGeld), muss das
Franchise-System bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Im Franchise-Vertrag ist die rechtliche
und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers, der im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung handelt, geregelt.
- Der Franchise-Vertrag sichert dem Franchise-Nehmer eine nachhaltige selbstständige
Existenz, in dem er kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
enthält oder bei Vereinbarung eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbotes die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von
Verlängerungsoptionen mindestens für 10 Jahre (z. B. 5 Jahre
Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre)
vereinbart ist.
- Im Franchise-Vertrag ist deutsches Recht
oder das Recht in einem EU/EFTA-Staat ansässigen Franchise-Gebers vereinbart.
Franchise mit Förderung der KfW
Mittelstandsbank
Die KfW Mittelstandsbank unterstützt Franchise-Gründer mit einer Finanzierungsberatung
und dem nötigen Startkapital.
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