KfW Mittelstandsbank

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Der Franchise-Vertrag

Welche Bedingungen muss der Franchise-Vertrag für die Förderung durch die KfW Mittelstandsbank erfüllen?

Damit Sie als Franchise-Nehmer Fördermittel beantragen können, müssen grundsätzlich die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Kreditprogrammes erfüllt sein.

Bei einer Antragstellung in Kreditprogrammen zur Existenzgründungs- oder Wachstumsfinanzierung, in denen die KfW anteilig oder vollständig die Haftung übernimmt (Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung, KfW-StartGeld), muss das Franchise-System bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Im Franchise-Vertrag ist die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, geregelt.
  • Der Franchise-Vertrag sichert dem Franchise-Nehmer eine nachhaltige selbstständige Existenz, in dem er kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält oder bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen mindestens für 10 Jahre (z. B. 5 Jahre Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre) vereinbart ist.
  • Im Franchise-Vertrag ist deutsches Recht oder das Recht in einem EU/EFTA-Staat ansässigen Franchise-Gebers vereinbart.

Franchise mit Förderung der KfW Mittelstandsbank

Die KfW Mittelstandsbank unterstützt Franchise-Gründer mit einer Finanzierungsberatung und dem nötigen Startkapital.


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