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Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Um einen Zuschuss aus dem Programm Turn Around Beratung zu erhalten, müssen Sie alle Daten in der dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen. Diese Daten werden bei der Eingabe automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.
Dieses Antragsformular bildet die Grundlage für die Antragstellung beim Regionalpartner, der Ihr erster Ansprechpartner ist. Ihm stellen Sie Ihren Beratungswunsch vor und reichen eine aktuelle Schwachstellenanalyse (nicht älter als 8 Wochen) ein. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung einer Turn Around Beratung gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
Jetzt können Sie einen Berater auswählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Der Berater muss in der KfW Beraterbörse gelistet und für die Turn Around Beratung frei geschaltet sein.
Sie schließen mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Vertrages, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Vertrages geregelt. Den Vertrag können Sie beim Regionalpartner einreichen.
Die mögliche Höhe des Zuschusses können Sie anhand unserer Beispiele auch vorab ermitteln.
Nach dem Abschluss der Turn Around Beratung (maximal 8 Monate nach Erteilung der Zusage) reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:
Der Regionalpartner reicht diese Unterlagen sowie den Antrag des Unternehmens auf Turn Around Beratung und die Schwachstellenanalyse mit Originalunterschriften an die KfW weiter.
Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihre Beraterin oder Ihren Berater aus.
E-Mail: beratungsfoerderung@kfw.de
Telefon: 030 2 02 64 - 59 00