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Um einen Zuschuss aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ zu erhalten, müssen Sie alle Daten in einer dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen. Diese Daten werden bei der Eingabe automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive der "De minimis-Erklärung" übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.
Dieses Antragsformular bildet die Grundlage für die Antragstellung beim Regionalpartner, der Ihr erster Ansprechpartner ist. Ihm stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor und liefern ihm alle gewünschten Informationen.
Möchten Sie die Förderung für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit beantragen, reichen Sie bitte zusätzlich Ihre Bewilligungsbescheide über folgende Leistungen beim Regionalpartner ein:
bzw. bei Bescheiden, die bis zum 31.12.2008 erstellt wurden:
Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
Jetzt können Sie Ihren Gründercoach auswählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Speziell für das Gründercoaching Deutschland zugelassene Berater finden Sie ausschließlich in der KfW-Beraterbörse.
KfW-Beraterbörse - Gründercoach suchen
Sie schließen mit Ihrem Coach einen schriftlichen Vertrag ab, in
dem die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die
Dauer des Coachings geregelt werden. Den Vertrag senden Sie dann
bitte an den Regionalpartner.
Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Die mögliche Höhe des Zuschusses können Sie anhand des
Zuschussrechners vorab ermitteln.
Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:
Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Coach aus.